Stefan Werren wollte an einer Coop Pronto-Filiale im Aargau seinen etwa vier Jahre alten Gutschein einlösen. Doch der Verkäufer erwiderte, dieser sei abgelaufen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist für sogenannte Schuldverhältnisse beträgt jedoch fünf oder zehn Jahre. Demnach können Gutscheine für Restaurants, Massagen und allerlei Waren bis zu fünf Jahre einlösbar sein, solche für Hotelübernachtungen, Reisen, Theater, Konzerte, Kino, Ballonfahrten, Thermalbad-Eintritte und Fahrstunden bis zu zehn Jahre. Stefan Werrens Gutschein müsste also noch gültig sein.

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Doch bei Coop verfallen Geschenkkarten bereits nach drei Jahren. Die dreijährige Frist beginnt mit jeder Wiederaufladung neu.

So lange kann man Gutscheine einlösen

 

Dauer

Geschäft

unbegrenzt

Manor
Modissa
Globus1

7 Jahre

H&M2

5 Jahre

Media-Markt3
Migros (inkl. aller Töchter wie Ex Libris, OBI, ...)
Orell Füssli Thalia

3 Jahre

Coop4 (inkl. aller Töchter wie Fust, Interdiscount, ...)

2 Jahre

Jelmoli
PKZ2
Smartbox

1 Jahr

Geschenkparadies.ch5
Geschenkidee.ch6
Conforama7


1 Gemäss der Kartenrückseite und den AGB beträgt die Gültigkeitsdauer 24 Monate; aber laut Globus bleibt das Guthaben «ohne Einschränkungen verfügbar».
2 Mit jeder Transaktion (Einlösung oder Wiederaufladung) beginnt die Frist neu.
3 Mit jeder Kontobewegung (Aufladung, Einlösung, Saldoabfrage) beginnt die Frist neu.
4 Mit jeder Wiederaufladung beginnt die Frist neu.
5 Erlebnisgutscheine 1 Jahr, Wertgutscheine 3 Jahre, Verlängerung kostenlos möglich während Laufzeit.
6 Kostenlose Verlängerung um 1 Jahr möglich bis 3 Monate nach Ablauf.
7 Nach Ablauf werden jeden Monat 5 Franken als «Verwaltungskosten» abgebucht.

Was gilt denn nun? Gutscheine sind im Gesetz nicht spezifisch geregelt. Nach welcher Zeit sie ablaufen, kann rechtlich gesehen auf zwei Arten interpretiert werden. Auch die Schweizer Gerichte haben sich nicht klar positioniert.

Beobachter-Beraterin Katharina Siegrist erklärt, wie einerseits Detailhändler argumentieren: Gutscheine haben aus deren Sicht keine Verjährungsfrist, sondern eine Gültigkeitsdauer. Diese kann durch einen Vertrag angepasst werden. Die Anpassung kann dann unter anderem in den AGBs festgehalten werden.

Das Beobachter-Beratungszentrum vertritt andererseits die Position, die fünf- beziehungsweise zehnjährige Verjährungsfrist dürfe nicht gekürzt werden.

Coop lenkt schliesslich ein

Stefan Werren wandte sich mit einem eingeschriebenen Brief an den Kundendienst von Coop Gemüsewaagen bei Coop Ein Kilo ist nicht immer ein Kilo und verwies auf die Verjährungsfristen. Ohne Erfolg. Die Antwort: Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen könne aufgrund der Vertragsfreiheit frei gewählt werden. Daraufhin schrieb Stefan Werren den Beobachter an.

Erst nachdem dieser bei der Coop Mineralöl AG – zu der Coop Pronto gehört – nachgefragt hatte, war sie bereit, den Gutschein zu reaktivieren. «Es bleibt natürlich trotzdem ein bitterer Nachgeschmack, da Coop nicht bereits von Anfang an kulant gewesen ist», erklärt Stefan Werren.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Gutscheine»

Je nach Inhalt des Gutscheins gelten verschiedene Verjährungsbestimmungen. Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Gutscheine» Tipps, bis wann sie einen Voucher spätestens einlösen sollten und ob dieser noch gültig ist, wenn das Geschäft den Besitzer gewechselt hat.

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