Glückwunsch – wenn das Ding kaputtgeht, können Sie aber nichts machen. Denn Anspruch auf Garantie hat nur der Veranstalter, der den Tischgrill beim Verkäufer gekauft hat. Ausser im Kaufvertrag stünde etwas anderes. Aber grundsätzlich haben Sie keine vertragliche Beziehung zum Verkäufer und können damit auch nichts fordern. 

Auch der Wettbewerbsveranstalter muss für Mängel nicht geradestehen: weil er Ihnen den Grill geschenkt hat. Natürlich nicht aus reiner Grosszügigkeit – er kommt durch den Wettbewerb an Personendaten: Namen, Mailadressen, Alter, Kaufkraft und Interessen der Teilnehmer. Das ermöglicht Firmen, gezielt Werbung zu platzieren.

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Anders sähe es nur dann aus, wenn in den Wettbewerbsbedingungen steht, dass die Gewinnerin oder der Gewinner Anspruch auf Garantie hat gegenüber dem Veranstalter. Doch in aller Regel ist das nicht der Fall.  

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Mehr zu Mängelrüge

Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie mit einem Beobachter-Abo im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.

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