Viagogo gewinnt auch vor Bundesgericht

Nachdem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 2017 mit einer Klage gegen Viagogo beim Handelsgericht Zürich unterlag, zog es das Urteil weiter ans Bundesgericht. Auch das höchste Gericht kam zum Schluss, dass die Nutzer von Viagogo nicht getäuscht werden. Für den Durchschnittskunden sei erkennbar, dass auf der Online-Plattform von Viagogo Tickets weiterverkauft würden. Das Unternehmen gebe nicht an, Erstverkäufer zu sein und mache auch sonst keine falschen Angaben über sich und sein Geschäftsmodell.

Update vom 6.1.2021

Daniela Brönnimann und ihr Partner mögen Rugby. So sehr, dass sie 2015 an die Weltmeisterschaften in England fuhren, um dort mehrere Spiele zu besuchen. Die Tickets kaufte Daniela Brönnimann bei der Online-Ticketbörse Viagogo für 2896 Franken. «Wir freuten uns riesig und bauten unsere ganzen Ferien in Grossbritannien um die Rugby-Spiele herum.»

Doch mit der Freude war am Eingang zum Stadion Schluss. «Man hat uns den Eintritt verwehrt», erzählt Brönnimann. «Die Billette seien nicht mit unseren Namen versehen und deshalb ungültig.» Das Berner Paar ärgerte sich noch mehr, als es realisierte, dass die Ersatztickets vor Ort insgesamt nur 1230 Franken kosteten statt 2896 wie bei Viagogo. Und: «Es waren erst noch bessere Plätze!»

Zunächst mit einem Gutschein abgespeist

Daniela Brönnimann will ihr Geld zurück, schreibt Mails, ruft an. Doch Viagogo reagiert nicht. Wochenlang. Sie bleibt hartnäckig. Irgendwann bietet der Tickethändler als Entschädigung einen Gutschein über 100 Franken für ihren nächsten Einkauf an. «Ich konnte es kaum glauben. Als ob ich jemals wieder über Viagogo Billette kaufen würde», sagt Brönnimann.

Schliesslich bemüht die 46-Jährige ihre Rechtsschutzversicherung. Der Fall landet vor der Schlichtungsbehörde. Die entscheidet, dass Viagogo die 2896 Franken plus Verzinsung zurückzahlen muss. Obendrauf kommen die Verfahrenskosten und die Parteientschädigung. Insgesamt musste Viagogo 5527 Franken rückerstatten.

Viele Kunden schreiben das Geld ab

«Ich habe mich über den Entscheid gefreut», sagt Brönnimanns Anwalt Christian Gerber aus Bern. Viele geprellte Viagogo-Kunden würden das Geld leider zähneknirschend abschreiben. Sie fürchten sich vor dem Risiko, zusätzlich das Geld für den Anwalt zu verlieren. «Frau Brönnimann hatte aber zum Glück eine Rechtsschutzversicherung.»

Seco reicht gegen Viagogo Zivilklage ein

Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat am 21. September beim Handelsgericht des Kantons Zürich Zivilklage gegen Viagogo eingereicht. Die Plattform, die Tickets zum Wiederverkauf anbietet, soll als solche transparenter werden und den tatsächlich zu bezahlenden Preis klar ersichtlich auf ihrer Website angeben. Der Endpreis soll die Mehrwertsteuer und andere optionale Zuschläge wie Service- und Liefergebühren beinhalten.

In den letzten beiden Jahren gingen über 260 Beschwerden beim Seco wegen Viagogo ein – viele davon auch aus dem Ausland. Unter anderem wurde moniert, dass Viagogo künstlichen Druck auf die Interessenten ausübe und Ausdrücke wie «niedrige Preise» oder «keine Warteschlaufe» die Konsumenten verwirren würden. Der Gerichtstermin wird gemäss Auskunft des Handelsgerichts frühestens im Frühling 2018 stattfinden.

Neben dem Staatssekretariat für Wirtschaft klagt auch die Westschweizer Konsumtenschutz-Organisation FRC gegen Viagogo. Diese hat ihre Klage bei der Genfer Staatsanwaltschaft eingereicht.

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Raphael Brunner, Redaktor
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