Seit Ende Juni können Geschäftskunden der Swisscom keine Mehrwertdienste mehr beziehen. Leidtragende sind nicht so sehr die Geschäftskunden, sondern ihre Angestellten, die ihre Handyabos über die Arbeitgeberin laufen lassen.

Nicht mehr anrufen kann man deshalb auch 0900-Nummern, die unter anderem von Spitälern und Arztpraxen verwendet werden – beispielsweise das Beratungstelefon des Kinderspital Zürichs oder der Ärztenotruf Medphone Spitäler Kein Anschluss unter dieser Notfallnummer . Auch Einkaufen via SMS geht nicht mehr.

Neu kann man keine Briefmarken Briefmarke per SMS Angebot gilt nur für A-Post , den Nachtzuschlag in öffentlichen Verkehrsmitteln, Waren am Selecta Automaten zahlen oder per SMS an Hilfsorganisationen spenden.

Gestrichen wurden auch Einkaufen mit Easypay und Natelpay: also das Bezahlen von Netflix-Abos, Apps im Apple & Google Store via Telefonrechnung oder Kitag-Kinotickets.

«Schuld» an der Neuerung ist ein Urteil des Bundesgerichts. Denn das oberste Schweizer Gericht hat entschieden, dass alle diese Mehrwertdienste unter das Geldwäschereigesetz fallen.

Indem Firmen ihre Leistungen den Kunden über die Telefonrechnung verrechnen können, betreibe die Swisscom ein Zahlungsmittel. Das bedeutet, dass die Swisscom gewährleisten muss, dass ein Kunde noch maximal 5000 Franken pro Jahr in solche Dienste investieren kann, so die Argumentation des Bundesgerichts. Bei Privat- und KMU-Kunden werden deshalb die Mehrwertdienste gesperrt, sobald diese Umsatzlimite erreicht ist.

Bei Grosskunden sei dies aus «systemtechnischen Gründen» nicht möglich, so die Swisscom. Man prüfe man zurzeit Lösungen, aber gebe es aktuell keine Alternativen. Die Swisscom rät daher den Kunden, die diese Dienste weiterhin nutzen möchten, ein privates Handyabo zu lösen oder einen privaten Festnetzanschluss zu benutzen.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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