Stefan Kammermann* trug seinem Huawei-Smartphone immer Sorge, schützte es sogar mit einer Hülle aus Panzerglas. Aus gutem Grund: Wegen einer Gehbehinderung ist er darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Umso ärgerlicher, als das Gerät noch während der Garantiefrist den Geist aufgab.

Kammermann wandte sich an Interdiscount, wo er das Handy gekauft hatte. Von dort wurde es an die offizielle Reparaturstelle von Huawei weitergeleitet. Interdiscount teilte ihm dann aber mit, dass es kein Garantiefall sei. Der Fehler sei auf einen Sturzschaden zurückzuführen. «Mir ist das Handy kein einziges Mal heruntergefallen», sagt dagegen Stefan Kammermann. Es sei auch stossend, dass er vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Zudem musste er sich entscheiden, ob er das Handy für Fr. 400.55 reparieren lassen, für 80 Franken entsorgen lassen oder für 80 Franken unrepariert abholen wolle.

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Häufung von Fällen

Stefan Kammermann ist nicht der Einzige, der mit solchen Problemen zu kämpfen hat. Beim Beobachter-Beratungszentrum häufen sich die Fälle, bei denen Garantieansprüche Garantie Mit beschränkter Haftung abgelehnt wurden. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das ist meistens schwer zu sagen. Das Problem: Die Beweispflicht bei einem Garantiemangel liegt beim Käufer. Er muss beweisen können, dass eine Kaufsache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mangelhaft war.

Käufer wie Kammermann müssten das defekte Gerät also einer unabhängigen Fachperson vorlegen, etwa einem Handydoktor. Nur so können sie ihre Ansprüche durchsetzen. Doch das ist teilweise aufwendig oder lohnt sich aus finanziellen Gründen nicht.

Defekte Geräte sende man an die vom Hersteller vorgegebene Reparaturstelle, heisst es bei Interdiscount. Kundinnen und Kunden, die damit nicht einverstanden sind, könnten sich aber jederzeit schriftlich an Interdiscount wenden. Man werde den Einzelfall dann prüfen.

Stefan Kammermann hat sich schliesslich einigen können. Interdiscount verzichtet auf die 80 Franken für die Rückgabe des unreparierten Handys. Übrigens: Keiner der angefragten Handyhersteller (Huawei, Siemens, Sony und Apple) wollte dem Beobachter Auskunft zur Anzahl der Garantiereparaturen geben.


*Name geändert

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Stellen Sie fest, dass ein gekaufter Gegenstand mangelhaft ist, müssen Sie als Konsument prüfen, welche Rechte Sie haben. Mehr dazu sowie zu Garantiefristen lesen Sie als Beobachter-Mitglied im Merkblatt «Garantie (Gewährleistung)». Mit dem Musterbrief «Mängelrüge» können Sie überdies ganz bequem Ihre Forderung um Ersatz an den Verkäufer stellen.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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