Aufgrund von Eisregen und Schnee fallen im Moment viele Flüge aus. In Frankfurt werden derzeit Hunderte Flüge gestrichen. Auch der Flughafen Zürich hat immer wieder mit schneebedeckten Rollbahnen und vereisten Flugzeugen zu kämpfen. 

Wenn Ihr Flug von der Schweiz oder der EU aus startet, gilt die EU-Passagierverordnung. Sie können bei einer Annullation entweder den Ticketpreis zurückverlangen oder darauf bestehen, dass die Airline einen alternativen Flug ohne Aufpreis anbietet. 

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Gibts auch eine Entschädigung?

Die Passagierverordnung besagt, dass Airlines eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Fluggast zahlen müssen, wenn sie einen Flug annullieren. Falls ein Flug wegen schlechten Wetters gestrichen wird, gilt das aber als aussergewöhnlicher Umstand. Dann muss die Airline keine Entschädigung zahlen, weil sie keinen Einfluss auf das Wetter nehmen kann. 

In einem Entscheid des Amtsgerichts Frankfurt heisst es aber, dass die Airline dafür verantwortlich ist, ihre Flugzeuge auch im Winter flugtauglich zu halten. Sie muss schauen, dass genug Enteisungsmittel vorhanden ist, damit der Flieger rechtzeitig startklar ist. Wenn sie das nicht schafft und der Flug deshalb annulliert wird oder mit mehr als drei Stunden Verspätung stattfindet, ist die Airline dafür zur Verantwortung zu ziehen – und sie schuldet den Passagieren die Entschädigung. 

Deutsche Urteile als Argument verwenden

Wenn der Flieger trotz rechtzeitiger Enteisung nicht starten kann, weil zum Beispiel die Rollbahnen aufgrund von Schnee und Eis nicht befahrbar sind, fällt die Entschädigung weg. Diese Urteile sind in der Schweiz zwar nicht verbindlich. Sie können aber als schlagkräftige Argumente verwendet werden, wenn man sich mit der Airline nicht einigen kann.  

Am besten fordern Passagiere die Entschädigung direkt bei der Airline ein. Die meisten haben ein entsprechendes Formular auf ihrer Website. Wenn die Airline sich querstellt, kann man beim Bundesamt für Zivilluftfahrt reklamieren oder gegen Provision ein Inkassobüro wie Flightright.de oder Cancelled.ch in Anspruch nehmen.

Gut zu wissen: Eine Entschädigung kann man auch bei einer Verspätung einfordern. Der Europäische Gerichtshof verlangt eine Zahlung, wenn der Flieger mehr als drei Stunden zu spät am Zielort landet. Der Betrag fällt umso höher aus, je länger die Flugstrecke ist.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren»

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.