Simona Rolli* hatte in Nizza erholsame Tage verbracht. Doch die Heimfahrt mit Flixbus wurde nervenaufreibend. Beim Umsteigehalt in Mailand liess der Anschlussbus auf sich warten. «Wir erhielten von Flixbus keinerlei Informationen. Wir durften auch in keinen der zwei anderen Busse einsteigen, die früher losgefahren wären, sondern mussten am Busbahnhof warten», sagt Simona Rolli. Die Reise ging erst mit über drei Stunden Verspätung weiter. Und Rolli kam völlig übermüdet mitten in der Nacht in Zürich an.

Tage später verlangte sie von Flixbus einen Teil der Ticketkosten zurück. Weil die Busverspätung in einem EU-Land entstand, kann sie sich dabei auf die EU-Verordnung Nr. 181/2011 berufen. Bei Annullationen oder erwarteten Verspätungen von über 120 Minuten haben die Passagiere die Wahl. Sie können die Reise zum frühestmöglichen Zeitpunkt auch über eine andere Strecke fortsetzen oder auf die Reise verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen. Wenn das Busunternehmen nichts anbietet, haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung der halben Ticketkosten.

Die Bestimmung findet sich auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flixbus Schweizer Fernbusse Darum bleiben die Passagiere aus . Trotzdem will das Unternehmen nichts von Entschädigung wissen. Die Verspätung habe weniger als 120 Minuten betragen. Das heisst, Simona Rolli muss beweisen, dass die Verspätung grösser war – und ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Bei so kleinen Beträgen lohnt sich das aber nicht.

Wenn es in der Schweiz zu derartigen Verspätungen kommt, ist die Ausgangslage für Passagiere grundsätzlich schlechter. Es gibt keine verbindlichen Regelungen bei Verspätungen oder Annullationen. Das wird sich erst Anfang 2021 ändern. Ab dann gelten in der Schweiz ähnliche Regeln wie heute in der EU.


* Name geändert

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