Am 19. Mai 2010 hat die Armee grosse Demonstrationslager im Bangkoker Geschäftsviertel gewaltsam geräumt. Es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.

Über den Grossraum Bangkok sowie in mehreren Provinzen des Landes ist der Ausnahmezustand verhängt worden, der weiterhin andauert. Es ist gemäss Eidgenössischem Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zurzeit unklar, ob sich die Lage nachhaltig beruhigen wird: In allen Landesteilen sei grosse Vorsicht angebracht.

Individualreisenden vor Ort empfiehlt das EDA, die Schweizerische Botschaft in Bangkok über ihren Aufenthalt zu informieren und folgende Angaben mitzuteilen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Thailand und in der Schweiz: ban.vertretung@eda.admin.ch

Das EDA warnt auf seiner Website, dass in der Hauptstadt, aber auch in anderen Landesteilen mit Verkehrsbehinderungen, Demonstrationen, Ausschreitungen und Sabotageakten gerechnet werden müsse. Menschenansammlungen jeder Art sollen von Touristen vor Ort gemieden werden. Erhöhte Vorsicht sei in den bekannten touristischen Vergnügungsstätten, auf Märkten und bei Sehenswürdigkeiten geboten. Auch Streiks könnten nicht ausgeschlossen werden. In der Folge könne es zu Verkehrsbehinderungen kommen, auch im internationalen Luftverkehr. Auskunft über die Flugverbindungen erteilen die Fluggesellschaften und Reisebüros.

Das EDA weist daraufhin, dass den Reisenden im Falle von Verkehrsbehinderungen durch Unruhen oder Streiks nichts anderes übrigbleibe, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerische Botschaft in Bangkok habe bei Verkehrsbehinderungen nur eng begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Aus- oder Weiterreise.

Wer seine geplante Thailand-Reise nun lieber absagen möchte, hat allerdings trotz der unsicheren Lage kein Recht auf eine kostenlose Annullierung. Entscheidend ist in solchen Fällen der konkrete Vertrag mit dem Reisebüro. Zudem ist zu prüfen, ob der Reisende eine Versicherung abgeschlossen hat, welche die Annullierungskosten übernimmt. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:

Reisehinweise des EDA: Das EDA veröffentlicht auf seiner Website ausführliche Informationen über jedes Reiseland und aktualisiert sie laufend (www.eda.admin.ch/eda/de/home/travad.html). Bis das EDA vor Reisen in ein Land oder in eine Region warnt, braucht es viel: Von einem ganzen Land wird nur abgeraten, wenn dort praktisch keine staatlichen Strukturen mehr funktionieren, wenn der Staat die Sicherheit der Reisenden nicht mehr gewährleisten kann oder wenn Einzelereignisse mit aussergewöhnlichen Auswirkungen zumindest vorübergehend die normalen Verhältnisse ausser Kraft setzen. Die Reisehinweise des EDA dienen Touristen wie Reisebüros zwar als wichtige Informationsquelle, aber sie berechtigen nicht zur kostenlosen Annullierung einer Reise.

Reisebüros: Im Vertrag, den der Kunde mit seinem Reisebüro vor einer Reise abschliesst, wird meistens vereinbart, wie viel der Kunde zahlen muss, falls er die Reise annulliert. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn das EDA von Reisen in ein Land abrät. Wenn ein Kunde seine Reise absagt, weil es ihm zu brenzlig wird, dann muss er also die vereinbarten Annullierungskosten bezahlen. Viele Reiseveranstalter sind jedoch kulant und richten sich freiwillig nach den Empfehlungen des EDA. 

Bietet das Reisebüro eine Alternative an, darf der Kunde die Reise kostenfrei annullieren, falls das neue Programm eine wesentliche Vertragsänderung darstellt: Wer etwa eine viertägige Kulturreise nach Bangkok geplant hat, muss vier Tage Wellness in Phuket nicht akzeptieren, wenn er nicht will.

Annullierungskostenversicherung: Wer eine Reise kurzfristig absagt, muss zahlen. So lautet der Grundsatz. Besser haben es nur jene Reisenden, die eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben – sofern im konkreten Fall denn auch eine Deckung vorgesehen ist. Eine solche Versicherung ist gerade bei teuren Reisen sinnvoll. Allerdings ist es ratsam, vor Versicherungsabschluss verschiedene Offerten einzuholen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Darin wird umschrieben, in welchen Fällen die Versicherung die Kosten für eine Annullierung übernimmt – oder eben nicht. Von «Zusammenrottung», «Gewalt» oder «Krieg» ist zum Beispiel die Rede. Manche Versicherungen verweisen auch ausdrücklich auf die Reiseempfehlungen des EDA und verpflichten sich, die Kosten für eine Reiseannullierung zu übernehmen, sobald das EDA eine Reisewarnung für diese Destination veröffentlicht.

Annullierung: So sichern Sie sich ab

  • Informieren Sie sich über Ihr Reiseland. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.eda.admin.ch oder www.auswaertigesamt.de.

  • Lesen Sie in den Vertragsbedingungen nach, wie viel Sie bei einer Annullierung der Reise zahlen müssen.

  • Wenn Sie eine Reise absagen wollen, weil eine Destination zu gefährlich wird, verhandeln Sie zunächst mit dem Reisebüro. Vielleicht bietet man Ihnen eine alternative Destination, die Ihnen zusagt.

  • Überprüfen Sie, ob Sie eine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben. Lesen Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nach, ob Ihre Situation gedeckt ist. Prüfen Sie auch, was nicht gedeckt ist.

  • Will Ihre Reiseversicherung die Annullierungskosten nicht bezahlen, wenden Sie sich an den Ombudsmann der Privatversicherung: www.versicherungsombudsman.ch.