Man hat ein Schnäppchen gemacht – am Ende wird es zum Ärgernis. Online-Shoppern, die Waren im Ausland bestellten, erging es in der Vergangenheit nicht selten so. Grund waren unerwartete Zoll- und Mehrwertsteuerkosten.

Liegt der Warenwert einer Sendung unter 65 Franken, müssen private Empfänger keine dieser Abgaben zahlen. Zum Warenwert zählen aber auch die Portokosten, nicht nur der Wert der Ware selbst. Das Problem: Hat der Absender das Porto nicht klar deklariert, hat die Post bisher einen pauschalen Wert dafür angesetzt. Dieser war so hoch wie das durchschnittliche Porto für eine Sendung aus dem Ausland in die Schweiz. Anders als der Empfänger anhand des Rechnungsbetrags gedacht hatte, überschritten Pakete dadurch die 65-Franken-Grenze – und für ihn fielen Zoll und Mehrwertsteuer an. Auch den Verzollungsaufwand Verzollungskosten Kontrollieren ist besser der Post musste er vergüten.

Zusatzkosten werden unwahrscheinlich

Mit dieser Praxis ist jetzt Schluss. Preisüberwacher Stefan Meierhans hat bei der Post und der eidgenössischen Zollverwaltung eine Vereinfachung erreicht: «Künftig wird die Post davon ausgehen, dass die Portokosten im Rechnungsbetrag inbegriffen sind, vorausgesetzt die Angaben scheinen gesamthaft plausibel», schreibt der Preisüberwacher in einer Mitteilung.

Konsumentenschützer begrüssen die Neuerung: «Das System wird berechenbarer», sagt André Bähler von der Stiftung für Konsumentenschutz. Nun sei für Käufer bereits bei der Bestellung ersichtlich, ob sie Mehrwertsteuer und Verzollungskosten entrichten müssen. Denn der Rechnungsbetrag entspricht jetzt dem Warenwert. Wenn jemand weniger als 65 Franken für eine Sendung bezahlt, muss er nicht mehr mit eventuellen Zusatzkosten rechnen. Bei Waren mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, wie etwa Bücher, beträgt die Abgabenfreigrenze übrigens 200 Franken.

Bund hilft Schweizer Händlern

Dass der Online-Einkauf im Ausland Online-Handel «Da kommt etwas Gewaltiges auf uns zu» gefördert wird, entspricht nicht unbedingt der Stossrichtung von Bundesbern. Der Bundesrat hat beschlossen, dass seit 2019 ausländische Anbieter auf ihre Päckchen Mehrwertsteuer bezahlen müssen, wenn der Warenwert dieser Sendungen unter die Abgabefreigrenze von 65 Franken fällt. Zuvor hatten sie gegenüber ihren Schweizer Konkurrenten einen Vorteil, da auf solche Kleinsendungen keine Abgaben entfielen. Für Schweizer Kunden war es daher preislich (noch) attraktiver, tiefpreisige Waren wie ein Handykabel im Ausland zu bestellen.

Heute sind ausländische Händler mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze in der Schweiz 100'000 Franken pro Jahr übersteigen. Sie müssen sich dann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren und die Steuer direkt bei den Behörden bezahlen. Teilweise haben sich dadurch die Preise Geoblocking Schweizer werden weiter diskriminiert für Handykabel etc. leicht erhöht.

Auch Alibaba soll zahlen

Wer aber zum Beispiel bei der chinesischen Plattform Alibaba einkauft, ist davon nicht betroffen. Denn Alibaba ist eine Plattform und kein Händler, und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Das Geschäft in der Schweiz macht offiziell der auf Alibaba registrierte Händler. Solange sein Umsatz mit Kleinsendungen hierzulande 100'000 Franken nicht übersteigt, zahlt er keine Mehrwertsteuer.

Das Parlament will diese Schlechterstellung Schweizer Onlinehändler aber nicht länger hinnehmen. Es hat eine Motion von Nationalrat Beat Vonlanthen (CVP) angenommen, die verlangt, dass künftig auch alle ausländischen Onlineplattformen in der Schweiz Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen zahlen müssen. Das würde dann dazu führen, dass möglicherweise auch bei Alibaba die Preise für tiefpreisige Waren Online einkaufen oder im Laden Was ist umweltfreundlicher? leicht steigen.

Online-Shopping im Ausland wird in der Schweiz immer beliebter. Die Anzahl Paketsendungen aus dem Ausland stieg in den letzten fünf Jahren von 50'000 auf 120'000 – pro Tag. 

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Raphael Brunner, Redaktor
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