Verstorbener soll Sex-Abo abgeschlossen haben
Die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC reicht eine neue Strafanzeige gegen die Obligo AG ein. Die umstrittene Firma verschickte letztes Jahr Rechnungen an einen Mann, der acht Jahre zuvor verstorben war.

Veröffentlicht am 24. Juni 2026 - 17:44 Uhr

Angeblich abgeschlossene Sexabos bei der Obligo AG: Wer nicht zahlt, wird von aggressiven Inkassobüros bedrängt.
Die Obligo AG sorgt seit über einem Jahrzehnt für Ärger. Die Firma aus der Zentralschweiz verschickt Rechnungen für angeblich abgeschlossene Pornoabos oder fragwürdige News-Sites. Wer nicht zahlt, wird von aggressiven Inkassobüros bedrängt. Allein beim Beobachter meldeten sich in den letzten Jahren über 700 Leserinnen und Leser, die von dieser Firma und deren Partnern belästigt werden.
Die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC kämpft seit Jahren gegen diese Geschäftspraktiken. Sie hat bereits zwei Strafanzeigen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz eingereicht. Im Mai folgte die dritte, wie die FRC am Mittwoch mitteilte.
«Für uns ist das der Beweis, dass die Obligo-Rechnungen nicht auf tatsächlich abgeschlossenen Abos basieren.»
Aurélie Gigon, Leiterin der FRC-Rechtsabteilung
Auslöser ist der Fall einer Witwe, die Rechnungen erhielt für Abos von zweifelhaften News-Sites. Ihr Ehemann soll diese angeblich im April und im November 2025 abgeschlossen haben. Nur: Der Mann ist im Jahr 2017 verstorben. Er war also zum Zeitpunkt der angeblichen Aboabschlüsse bereits acht Jahre tot. Und sein Handy wurde 2018 gekündigt.
«Für uns ist das der Beweis, dass die Obligo-Rechnungen nicht auf tatsächlich abgeschlossenen Abos basieren, sondern dass unbescholtene Bürger angeschrieben werden, deren Handynummern möglicherweise aus einem Datenleck an Obligo gelangt sind», sagt Aurélie Gigon, Leiterin der Rechtsabteilung der FRC.
Datenschutzrechtliche Probleme
Der Fall ist aussergewöhnlich. Seit Jahren beteuern Betroffene, sie hätten nie ein solches Abo abgeschlossen. Dennoch stehen auf den Obligo-Rechnungen ihre korrekten Telefonnummern und Handymodelle. Die Betreiber, die letztes Jahr rechtskräftig wegen Verletzung der Preisbekanntgabeverordnung verurteilt wurden, betonen: Spätestens seit Sommer 2023 sei auch bezüglich Preisbekanntgabe alles sauber. Man müsse doppelt bestätigen, dass man ein Abo abschliessen will. Der Fall des Verstorbenen widerspricht nun dieser Darstellung.
Allerdings wurde die Nummer des Toten nach der Kündigung an eine andere Person vergeben, wie die Witwe gegenüber der FRC sagte. Sie hat auf die Nummer angerufen, nachdem sie die Rechnung erhalten hatte. Es könnte also sein, dass diese neue Person tatsächlich ein Abo abgeschlossen hat.
Obligo weist Vorwürfe zurück
Das wiederum würde datenschutzrechtliche Fragen aufwerfen. Denn die Rechnung von Obligo war explizit an den verstorbenen Vorbesitzer adressiert. Die veralteten Identitätsdaten wären also mit neu vergebenen Mobilfunknummern abgeglichen oder verknüpft worden.
Der Verantwortliche der Obligo AG, Hans-Ulrich Hunziker, lässt über eine Anwaltskanzlei ausrichten, dass man sich zur konkreten Strafanzeige der FRC nicht äussern könne, «eine solche nicht bekannt» sei. Grundsätzlich könne man kein strafbares Verhalten erkennen, selbst wenn die Rechnungsstellung an den Verstorbenen auf Basis einer nicht mehr aktuellen Liste erfolgt sei. Im Übrigen hätten sich alle von der FRC gegen die Obligo AG bis dato erhobenen Vorwürfe «als unhaltbar» herausgestellt.
Haben auch Sie Obligo-Rechnungen erhalten?
Die Beobachter-Juristin Nicole Müller rät grundsätzlich: Wer eine unberechtigte Rechnung bekommt, soll die Forderung schriftlich bestreiten. Bei der Obligo AG zeige die Erfahrung aber, dass das oft nichts hilft, so Müller. Betroffene könnten weitere Schreiben schlicht ignorieren. Denn rechtlich gilt: Wer etwas fordert, muss auch die vertragliche Grundlage beweisen. Das Beobachter-Beratungszentrum kennt keinen Fall, in dem Obligo versucht hätte, diesen Beweis zu erbringen.
- Medienmitteilung FRC
- Stellungnahme Obligo




