Der 1. Mai, besser bekannt als Tag der Arbeit, ist in der Schweiz nicht überall ein gesetzlicher Feiertag. In acht Kantonen ist am 1. Mai offiziell frei: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Zürich. Wer dort wohnt oder arbeitet, kann sich über einen arbeitsfreien Tag freuen.

Manchmal nur ein halber Feiertag

In den Kantonen Aargau und Solothurn wird der 1. Mai nur als halber Feiertag anerkannt – die Arbeit endet meist am Mittag. Weitere Kantone feiern den 1. Mai lediglich auf Gemeindeebene, zum Beispiel als lokalen Gedenktag für einen Schutzpatron, jedoch nicht als arbeitsfreien Tag.

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Laut dem «Historischen Lexikon der Schweiz» fand der Tag der Arbeiterbewegung hierzulande 1890 zum ersten Mal statt. Er gilt vor allem in jenen Kantonen als Feiertag, die früh industrialisiert wurden. Da haben die Gewerkschaften in der Regel ein stärkeres Gewicht. Der Ursprung des Tags der Arbeit liegt im Kampf nordamerikanischer Arbeiter, die am 1. Mai 1886 für die Einführung des Achtstundentags demonstrierten.

Innerschweiz feiert an anderen Tagen

In der Innerschweiz arbeitet man am 1. Mai zwar, darf sich darüber aber nicht allzu fest beklagen. Innerschweizer Kantone kennen bis zu sechs katholische Feiertage, an denen die Zürcher arbeiten müssen.

Quellen