Kevin glaubt, dass seine Freundin Miriam fremdgeht. Er hat sie schon dazu gebracht, ihm ihr Passwort für Computer und Handy zu geben. Als Vertrauensbeweis, wie er sagt.

In letzter Zeit weiss er zu Miriams Erstaunen oft, mit wem sie sich getroffen hat, was sie gemacht hat. Er taucht zufälligerweise in ihrer Nähe auf, ohne dass sie ihm gesagt hätte, wo sie sich aufhält. 

Mit Zufall hat das nichts zu tun. Kevin betreibt Cyberstalking. Er hat mit den Passwörtern sogenannte Stalkerware auf Miriams Geräte geladen. Diese Apps geben ihm Zugang zu ihren Chats, zu ihren Mails und zu den von ihr gewählten Telefonnummern. Und sie tracken ihren Aufenthaltsort über GPS. Kurz: Kevin erlangt so die totale Kontrolle über das Privatleben seiner Partnerin.

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Immer mehr Spionage – obwohl sie illegal ist

Für Stalkerware, etwa mSpy, wird oft auch der Oberbegriff Spyware verwendet. Dieser umfasst allerdings auch Überwachungssoftware, die von Staaten und Kriminellen eingesetzt wird. Es gibt sogar Spionageapps, die ohne das entsprechende Passwort auf ein Smartphone oder einen Computer geladen werden können.

Was Kevin tut, ist illegal. Trotzdem spionieren immer mehr Menschen in der Schweiz ihnen nahestehende Personen mit solcher Software aus, wie Recherchen des Onlinemagazins «Republik» und von SRF zeigen. 

«Selbst bei Einwilligung problematisch»

Kinder und Jugendliche darf man ebenfalls nicht ohne ihr Einverständnis überwachen – auch wenn das gewisse Softwarehersteller behaupten. Allerdings haben jüngere Kinder keine Chance, sich gegen diesen Eingriff in ihre Privatsphäre zu wehren, da es sich um sogenannte Antragsdelikte handelt, für die es eine Anzeige braucht.

Teenager haben da bessere Möglichkeiten gegen ihre kontrollsüchtigen Eltern. Sie gelten als rechtlich urteilsfähig und können ihre Eltern anzeigen.

Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte warnt dringend vor dem Einsatz solcher Apps, «namentlich auch gegenüber Kindern»: «Tools wie mSpy verfügen über sehr weitgehende Funktionalitäten, die persönlichkeits- und datenschutzrechtlich selbst bei Einwilligung unter mündigen Erwachsenen problematisch sind.»

Würden Applikationen wie mSpy heimlich, also ohne Wissen der überwachten Personen, installiert und verwendet, müssten diese Missbräuche durch die Polizei und die Staatsanwaltschaften verfolgt werden.

So kann ich verhindern, dass mein Partner mich via App kontrolliert
  • Geben Sie Ihre Passwörter niemandem, auch nicht Ihrem Liebsten. Und schon gar nicht, wenn er das als «Vertrauensbeweis» verlangt.
  • Wählen Sie starke Passwörter. Ihre Lieblingszahl, der Name Ihrer Kinder, Ihres Hundes oder Ihres Lieblingslands reichen nicht aus, weil sie zu einfach zu erraten sind.
  • Installieren Sie ein zuverlässiges Sicherheitsprogramm, das Stalkerware entdecken kann. Aber Achtung: Gewisse Programme informieren den Täter oder die Täterin, wenn sie entfernt werden. Das kann zu einer Eskalation führen. 
  • Falls Sie befürchten, überwacht zu werden, führen Sie ein Tagebuch der seltsamen Vorkommnisse. So lassen sich allfällige Muster erkennen. Das hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie zur Polizei gehen sollten.
  • Wenn Sie sich entscheiden, zur Polizei zu gehen: Entfernen Sie die Stalkerware (noch) nicht, denn dadurch werden Beweise vernichtet.
  • Weitere Infos bietet die ausführliche Website der deutschen Koalition gegen Stalkerware. Dort finden Sie etwa Rat, wie man Stalkerware von seinem Gerät entfernt.