Der Trick mit dem doppelten Gönnerverein
Mit allerhand Kniffen wird die Pflicht zur Offenlegung der Politikfinanzierung umgangen. Jetzt will sogar das Aufsichtsorgan aufgeben. Ein Einsichtsgesuch des Beobachters könnte ihm entgegenkommen.
Veröffentlicht am 21. Mai 2025 - 17:37 Uhr
Soll für Transparenz sorgen, darf aber nicht: Eidgenössische Finanzkontrolle
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist seit Herbst 2023 für Transparenz in der Politikfinanzierung zuständig. Doch sie tut sich schwer mit der Aufgabe. Denn sie kann nicht garantieren, dass die Zahlen tatsächlich stimmen – und könnte so gezwungen sein, wissentlich Falschangaben zu publizieren.
Dies wird aus dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der EFK ersichtlich. Direktor Pascal Stirnimann findet darin deutliche Worte: Die EFK sei dafür der «falsche Ort».
Die Parteien und Kampagnen melden ihre Offenlegungen der EFK, und diese veröffentlicht sie auf ihrer Website. Diese Aufgabe will die EFK loswerden. Im Jahresbericht spricht sie Klartext: Die Politikfinanzierung stehe im «Widerspruch zu Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit» der EFK. Potenziell rufschädigend ist die Aufgabe also.
Gesetzlicher Maulkorb für die Finanzkontrolle
Mit einer Stichprobe prüft die EFK, ob die Angaben der politischen Player korrekt sind. Doch fände sie Falschangaben, erführe die Öffentlichkeit erst nach einem rechtskräftigen Urteil davon. So lange schweigt die EFK über die Resultate ihrer Kontrollen. So will es das Gesetz.
Die Angaben zu Kampagnenbudgets und Spendern von Parteien, Verbänden und Komitees im EFK-Register könnten also falsch sein, die EFK könnte dies sogar wissen – und dürfte dennoch nicht darüber informieren.
Der Beobachter und das Recherchekollektiv WAV finden, dass dies nicht nur die Glaubwürdigkeit der EFK untergräbt. Sondern die gesamten Transparenzregeln zur Politikfinanzierung. Vor einem Jahr verlangten sie Einsicht in alle Prüfberichte.
Klärung möglich dank Journalistinnen
Die EFK verweigerte die Einsicht trotz gegenteiliger Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Die Angelegenheit liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der ehemalige EFK-Direktor Michel Huissoud hat das Einsichtsgesuch von Beobachter und WAV mitunterzeichnet. Auch er ist der Meinung, die neue Aufgabe stelle die Glaubwürdigkeit der EFK auf die Probe.
Wären die Prüfberichte öffentlich, wäre ersichtlich, ob die Angaben der Parteien und Kampagnen im EFK-Register korrekt sind oder nicht. Ein Teil des Glaubwürdigkeitsproblems der EFK entfiele: dass sie nämlich wissentlich falsche Informationen publizieren müsste.
Transparenz in der Politikfinanzierung
Dennoch versteht Huissoud die grundlegenden Vorbehalte der Finanzkontrolle. Denn das System bleibe voller Schlupflöcher: «Wenn eine Partei die Herkunft der erhaltenen Spenden verschleiern will, wird sie eine Lösung finden.»
Politiktransparenz von Gönnervereinen verschleiert
Ein Blick in die Daten zeigt den Umfang des Problems: Die Offenlegungspflicht beginnt erst ein Jahr vor einem Urnengang. Es gibt deshalb Wahl- und Abstimmungskomitees mit hohen Eigenmitteln. Etliche Kampagnen und Parteien bekamen zudem Spenden über dazwischengeschaltete sogenannte Gönnervereine – 25 insgesamt. Ihr Spendenvolumen: 2,3 Millionen Franken.
Die FDP des Kantons Schwyz erhielt beispielsweise Unterstützung vom Verein «Suito 1833: Supportvereinigung des Vereins Freunde der FDP des Kantons Schwyz», dem Gönnerverein des Gönnervereins also. Woher das Geld kommt, bleibt so unerkannt.
Aktuell führt das Bundesamt für Justiz eine Evaluation der Transparenzregeln durch. Danach liegt der Ball beim Bundesrat.
Hinweis: Balz Oertli ist Teil des WAV-Recherchekollektivs. WAV betreibt gemeinsam mit anderen Akteurinnen das Onlineportal Moneyinpolitics.ch, das Politikfinanzierungsdaten aufbereitet.
- Eidgenössische Finanzkontrolle: Jahresbericht 2024 (Download, PDF)
- Eidgenössische Finanzkontrolle: Jahresbericht 2024 der EFK: Wachsam über den Einsatz öffentlicher Mittel
- Moneyinpolitics.ch: Das Geld und die Politik