Seit 20 Jahren wird Menschen mit Behinderungen freie Fahrt versprochen. So lange hatten die Verkehrsbetriebe in der Schweiz schon Zeit, um Rollmaterial und Haltestellen barrierefrei zu gestalten. Seit dem 1. Januar ist die Übergangsfrist aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) abgelaufen. Dass SBB und Co. sie verpassen würden, hat sich allerdings abgezeichnet. 

Marlies Zimmermann, die selbständig mit dem Rollstuhl vom Engadin nach Winterthur pendelt, hat dafür ein gewisses Verständnis: «Den ÖV barrierefrei umzubauen, ist kompliziert, das ist klar.»