Thomas Matter schiesst gegen den FCZ: Dort würden Ausländer sagen, wo es bei den Spielen und beim Training langgehe, behauptet er auf Tiktok.

Bei der Einsatzplanung sei mittlerweile nicht mehr entscheidend, was ein Nachwuchsspieler auf dem Feld könne, sondern woher er komme. In den Garderoben würde kaum mehr Deutsch gesprochen.

Er berichtet von einem Schweizer Junior, der systematisch gemobbt worden sei. Gemäss dem «Blick» handelt es sich bei diesem Spieler um Matters Neffen. Er sei im Sommer von einem Partnerverein des FC Zürich aussortiert worden – aus sportlichen Gründen. 

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Der FCZ will sich wehren 

Der FCZ kündigt ein juristisches Nachspiel an. Die Spieler würden nur nach ihrer fussballerischen Leistung beurteilt, nicht nach ihrer Nationalität, betont der Verein gegenüber «Blick». 

Die Staatsanwaltschaft wird zunächst prüfen, ob sie den Fall überhaupt in die Hand nimmt.

Ob es zu einer Bestrafung kommt, ist noch längst nicht klar. Die Strafbehörden werden erst dann aktiv, wenn ein Strafantrag eingeht. Die Staatsanwaltschaft wird zunächst prüfen, ob sie den Fall überhaupt in die Hand nimmt.

Sie kann abwinken, wenn sie meint, dass gar kein Straftatbestand erfüllt sei, der auf den Fall passe. 

«Ich stehe zu meinen Aussagen», sagt Matter zum Beobachter. «Erstaunlich finde ich, dass der FC Zürich nicht zuerst intern untersucht, was an meinen Aussagen dran ist.»
 

Im Raum steht eine Ehrverletzung

Naheliegend ist zu prüfen, ob Matters Vorwürfe ehrverletzend waren. Eine üble Nachrede liegt etwa vor, wenn jemand rufschädigende Tatsachen über eine andere Person verbreitet – zum Beispiel per Tiktok-Video. Es droht eine Geldstrafe.

Dies aber nur, wenn die Aussagen jemanden in seiner Geltung als ehrbaren Menschen verletzen. Es reicht nicht, die Person nur als Berufsmann oder als Sportlerin zu treffen.

Man darf etwa über einen Trainer sagen, er bringe das Team überhaupt nicht voran. Oder über einen Fussballer lästern, weil er den Penalty verspielt hat – solange man ihm nicht abspricht, ein ehrbarer Mensch zu sein. 

Zudem: Was wahr ist, darf man ohnehin sagen.
 

Hat ein Fussballclub eine Ehre?

Menschen sind also in ihrem Ruf geschützt. Menschen, das sind natürliche Personen, wie etwa SVP-Politiker Thomas Matter oder FCZ-Präsident Ancillo Canepa. 

Vereine haben eine eigene Persönlichkeit, die man verletzen kann. Der FCZ gilt also ebenfalls als «ehrfähig».

Es gibt aber auch juristische Personen, wie etwa Fussballvereine. Kann man sie auch in ihrer Ehre treffen? Grundsätzlich ja. Denn sie haben eine eigene Persönlichkeit, die man verletzen kann. Der FCZ gilt also ebenfalls als «ehrfähig». 

Staatsanwaltschaft kann Vorschuss verlangen

So oder so: Die Polizei wird nur aktiv, wenn der Verein innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellt.

Sofern es tatsächlich um eine Ehrverletzung geht, kann die Staatsanwaltschaft vom FCZ einen Vorschuss für die Prozesskosten fordern. 

Wie die Geschichte ausgeht, ist noch offen.

 

Quellen