Billig-Briefmarken auf AliExpress bestellt – dann folgt das böse Erwachen
Ein Beobachter-Leser glaubte, ein Schnäppchen zu machen, als er Schweizer Briefmarken zum halben Preis aus China bestellte. Er ist nicht der Einzige, der Post von der Polizei erhalten hat.

Veröffentlicht am 14. November 2025 - 13:40 Uhr

Vorsicht bei Briefmarken unklarer Herkunft (Symbolbild)
Eduard Kofmehl las in den Medien davon, dass auf dem chinesischen Onlinemarktplatz AliExpress Schweizer A-Post-Briefmarken zum Schnäppchenpreis angeboten werden: 100 1.20-Marken für knapp 50 Franken. Der Verkäufer bestätigte, die Briefmarken seien echt und würden von einer Firma stammen, die übernommen worden sei.
Kofmehl, der in Wirklichkeit anders heisst, hat die Briefmarken nie erhalten. Sie wurden auf Geheiss der Post am Zoll abgefangen, der Kauf von AliExpress wurde rückgängig gemacht, das bereits gezahlte Geld zurückerstattet.
Vorladung der Polizei
Doch der Handel hat Folgen: Vor wenigen Tagen erhielt Kofmehl eine Vorladung der Polizei. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet. Die Post bestätigt dem Beobachter, gemeinsam mit dem Zoll «verdächtige Importsendungen» zurückbehalten, analysiert und darauf mehrere Anzeigen eingereicht zu haben.
In wie vielen Fällen Strafanzeige eingereicht wurde, will die Post nicht bekanntgeben. Die Polizei sprach gegenüber Eduard Kofmehl von 200 Fällen.
Gefälschte Briefmarken seien von Gesetzes wegen einzuziehen und zu vernichten, betont die Post. Wenn man sie in einer Zollkontrolle entdecke, müsse dies gemäss Zollgesetz den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden.

Statt Briefmarken eine Vorladung: der AliExpress-Kauf mit Folgen
Kofmehl stellt sich auf den Standpunkt, die Briefmarken seien keine Fälschungen. Er stützt sich auf die Aussage eines renommierten Numismatikers in «20 Minuten», der eine beim gleichen Verkäufer auf AliExpress gekaufte Marke geprüft und für echt befunden habe.
Fälschung amtlicher Wertzeichen
Inwiefern Kofmehl gegen eine Strafnorm verstossen haben soll, ist ihm nicht klar. Bei der Einvernahme durch die Polizei wurde ihm vorgeworfen, es gehe um den Tatbestand der Fälschung amtlicher Wertzeichen. Dieser Artikel des Strafgesetzbuchs stellt unter Strafe, wer «amtliche Wertzeichen, namentlich Postmarken, Stempel- oder Gebührenmarken, fälscht oder verfälscht, um sie als echt oder unverfälscht zu verwenden».
Unter Strafandrohung steht auch, wer falsche, verfälschte oder entwertete amtliche Wertzeichen als echt, unverfälscht oder gültig verwendet. Doch Kofmehl hat die Briefmarken gar nie erhalten und folglich auch nicht verwendet. «Ich habe originale Briefmarken bestellt, habe also weder Briefmarken gefälscht noch gefälschte Wertzeichen verwendet», sagt er zum Beobachter.
Für die Post dagegen ist klar: Man habe die auf AliExpress angebotenen Briefmarken geprüft. «Es handelt sich um Fälschungen.» Man habe inzwischen auch Kenntnis von gefälschten Briefmarken auf Schweizer Onlineplattformen.
Um die Integrität des Postverkehrs zu schützen, sei es wichtig, Fälschungen konsequent zu bekämpfen. Bei grossen Mengen und insbesondere bei ungewöhnlichen Anbietern – etwa aus dem Ausland – und auffällig tiefen Preisen sei Vorsicht geboten. «Im Zweifelsfall empfehlen wir, solche Marken nicht zu verwenden und stattdessen Briefmarken in den offiziellen Verkaufsstellen oder im Onlineshop der Post zu erwerben.»
- 20min.ch: Bericht über Schweizer Briefmarken auf AliExpress
- Chatverlauf Käufer/Verkäufer AliExpress
- Stellungnahme Schweizerische Post
- Fedlex: Fälschung amtlicher Wertzeichen (Art. 245 StGB)




