Die Schlüsselfinder-Firma Büroklammer AG war schon vor einigen Jahren aktiv und sorgte für Schlagzeilen. Jetzt ist sie zurück – mit einer ähnlichen Masche: Unangekündigt erhält man einen Anruf einer Person, die sich als Mitarbeiter der Büroklammer AG vorstellt. Man sei in Besitz einer Schlüsselfund-Plakette und müsse nun das Abo für die nächsten zehn Jahre erneuern. Das koste 200 Franken. Stimmt man dieser Verlängerung zu, drängt der Mitarbeiter, den Vertrag gleich am Telefon mündlich abzuschliessen. Als Beweis für den Abschluss zeichnet er das Gespräch auf. 

So passiert ist dies Klaus Widmer, der hier allerdings nicht mit seinem richtigen Namen auftreten will. Am Telefon stimmt er der Vertragsverlängerung zu. Als er sich nach dem Anruf über die Büroklammer AG im Internet schlaumacht, entdeckt er: Die Firma gibt es seit über zwei Jahren nicht mehr. Im Juni 2021 wurde das Unternehmen gemäss Handelsregister aufgelöst.

Widmer ist nicht der Einzige, der von der Büroklammer AG kontaktiert wurde. Mehrere verärgerte Personen wandten sich in den vergangenen Wochen an das Beratungszentrum des Beobachters. Sie alle haben vor Jahren eine Schlüsselfund-Plakette bei der Büroklammer AG gekauft. Es handelte sich damals wie heute um ein sogenanntes Haustürgeschäft, sprich, ein Büroklammer-Mitarbeiter überredete Kunden am Telefon zu einem Vertrag und verkaufte ihnen eine solche Plakette – angeblich für einen guten Preis. Sie erhielten die Plakette für 99 Franken bei einer Abo-Laufzeit von zehn Jahren.

Es ist eine Tatsache, dass andere Anbieter denselben Service erheblich günstiger anbieten. 2009 meldeten zudem mehrere Kunden dem Beobachter, der Mitarbeiter habe am Telefon einen tieferen Preis genannt, dann aber eine viel höhere Rechnung geschickt. 

Der Vertrag ist nicht mehr gültig

Einige Jahre war es danach ruhig um die Büroklammer AG. Nun telefoniert ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma frühere Kunden ab und versucht, sie zu einer Abo-Erneuerung zu überreden. Der betroffene Klaus Widmer sagt: «Der grösste Witz ist, dass mein Zehn-Jahre-Abo noch nicht mal abgelaufen ist.» Nachdem er realisiert hatte, dass die Schlüsselfinder-Firma längst aufgelöst wurde, widerrief er sofort seinen Vertrag mit einem eingeschriebenen Brief an die Adresse der ehemaligen Firma. 

Bei Haustürgeschäften gilt: Kunden können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das gilt aber nur für Leistungen über 100 Franken. Ist der Betrag kleiner, muss er bezahlt werden. Beobachter-Beraterin Nicole Müller rät, den Vertrag mit dem Beobachter-Musterbrief per Einschreiben zu widerrufen. 

«Wer einem Vertrag über 100 Franken zugestimmt hat, kommt so einfach wieder raus», sagt Müller. Pressieren muss man nicht – denn die zweiwöchige Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Anbieter die Kunden schriftlich auf das Widerrufsrecht hinweist. Bis man nichts Schriftliches bekommt, muss man auch nichts machen. 

Im Fall der Büroklammer AG kann man sich auch wehren, wenn der Betrag unter 100 Franken liegt. «Da es die Firma als solche nicht mehr gibt, ist hier der Fall eigentlich klar: Der Kunde wurde getäuscht, und der Vertrag ist somit nicht gültig.» Sie rät, dies ebenfalls schriftlich und eingeschrieben geltend zu machen.

Der Inhaber der Büroklammer AG reagierte nicht auf den Kontaktversuch des Beobachters.