Gestrandet wegen Hackern: Bekommen Passagiere nun Geld?
Eine Cyberattacke legte gleich mehrere europäische Flughäfen lahm. Etliche Flüge mussten annulliert werden. Welche Rechte haben gestrandete Passagiere?
Veröffentlicht am 23. September 2025 - 13:45 Uhr
Am Boden: Je nach Grund für den Flugausfall gibt es Entschädigung.
An den Flughäfen Berlin Brandenburg, London Heathrow und Brüssel ging am vergangenen Wochenende nichts mehr. Tausende Passagiere konnten nicht einchecken oder boarden. Dutzende Flüge mussten gestrichen werden. Grund war ein Cyberangriff auf die US-Firma Collins Aerospace. Sie rüstet Flughäfen mit Systemen zur Passagierabfertigung aus.
Airlines müssen zahlen – aber nicht immer
Wenn Flüge annulliert werden, können gestrandete Passagiere von der Airline grundsätzlich eine Entschädigung verlangen. Aber nicht immer: Wenn «aussergewöhnliche Umstände» vorliegen, müssen Fluggesellschaften nicht zahlen. So regelt es die EU-Fluggastrechteverordnung. Diese listet aber nicht explizit auf, was alles als aussergewöhnlicher Umstand gilt. Das entscheiden Gerichte im Einzelfall.
So sind Fluggesellschaften aus dem Schneider, wenn schlechte Wetterbedingungen herrschen oder Vulkane ausbrechen. Ebenso wenig müssen sie zahlen, wenn Fluglotsen oder das Flugpersonal streiken oder wenn es einen medizinischen Notfall gibt. Technische Probleme gelten hingegen nur dann als aussergewöhnlich, wenn sie auf einen Fabrikationsfehler, einen Sabotage- oder Terrorakt zurückzuführen sind.
Aber: Wie sieht es bei Cyberangriffen aus?
Cyberangriff als aussergewöhnlicher Umstand
Der Beobachter hat beim Reiserechtsexperten und Anwalt Rolf Metz nachgefragt. Denn ein Urteil in einer vergleichbaren Sache gibt es bis heute noch nicht.
Der Experte geht davon aus, dass die betroffenen Passagiere wohl leer ausgehen. Denn hier handle es sich nicht um einen einfachen Systemausfall, sondern um einen Cyberangriff, der unter Umständen auch strafrechtliche Folgen habe, so Metz. «Die Fluggesellschaften hatten keinerlei Möglichkeit, auf das gehackte System zuzugreifen.» Darum könne man sie auch nicht für die Annullation der Flüge verantwortlich machen.
Waren Sie auch schon von einem annullierten Flug betroffen? Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, erfahren Sie mit diesem Beobachter-Tool:
- EU-Rechte: EU-Fluggastrechteverordnung