Unkraut weg, Plattenweg sauber, Problem gelöst: So denken viele Hobbygärtner, die zu chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln – sogenannten Herbiziden – greifen. Doch damit schaffen sie neue Probleme. Die giftigen Wirkstoffe gelangen mit der Spritzbrühe in die Kanalisation oder ins Grundwasser, wo sie Kleinlebewesen und Pflanzen schädigen oder das Trinkwasser verunreinigen. Ähnliches gilt für andere Pflanzenschutzmittel wie Insektizide oder Fungizide.

Was viele nicht wissen: Im Unterhalt von öffentlichen Strassen, Wegen, Plätzen und Friedhöfen ist der Einsatz von Herbiziden aus Gründen des Gewässerschutzes schon seit 1986 verboten. Für private Plätze, Wege, Dächer und Terrassen gilt seit 2001 ein Verbot. Herbizide dürfen in Privatgärten nur noch in bepflanzten Beeten und unter Gehölzen eingesetzt werden. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass benachbarte Pflanzen Schaden nehmen.

Hersteller geizen mit Information

Hinweise auf das Verbot findet man auf Herbizidverpackungen keine. Bloss im Kleingedruckten der Produktinformation erwähnen die Hersteller das Verbot, obwohl sie es nicht einmal müssten. Das Gesetz schreibt es nicht vor.

Manche Hobbygärtner fragen sich, weshalb Herbizide überhaupt an Privatpersonen abgegeben werden dürfen. Wer beruflich mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, braucht eine Bewilligung für den Einsatz dieser Produkte. Gartenbesitzer hingegen verfügen selten über die notwendigen Kenntnisse. Trotzdem können sie Pflanzenschutzmittel erwerben, die als «besonders gefährliche Chemikalien» eingestuft werden. Nicht frei verfügbar sind als «sehr giftig» und «giftig» gekennzeichnete Mittel. Auch umweltgefährliche Chemikalien, die für Wasserorganismen giftig sind, stehen auf der Verbotsliste. Hier hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme für «Kleinpackungen unter einem Kilogramm» bewilligt. Dies dürfte weniger im Sinne der Umwelt als zum Wohle der chemischen Industrie sein.

Dass nicht alle Hobbygärtner wissen, was sie tun, bestätigt eine Umfrage, die die Sanu 2010 im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Bafu) durchgeführt hat: 53 Prozent der Gartenbesitzer gaben dabei an, noch nie vom Herbizidverbot gehört zu haben. Von denjenigen, die mehr oder weniger Bescheid wussten, gab noch immer jede fünfte Person an, trotzdem Herbizide zu verwenden.

Unkraut entfernen ohne Einsatz von Chemie

Auch biologische Herbizide sind keine Alternative. Denn diese Mittel dürfen ebenfalls nicht auf Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Es bleibt die althergebrachte Methode, Unkraut zu entfernen: das Jäten. Auf Wegen leisten dabei Pendelhacken oder Bürsten gute Dienste. Unkräuter werden damit oberflächlich abrasiert und die Pflanzen dadurch ausgehungert. Regelmässig angewendet, können auf diese Weise selbst Wurzelunkräuter unterdrückt werden. In den Beeten sind schmalere Hacken und auch Jätstecher oder -dolche praktischer. Auf Wegen können kleinere gasbetriebene Abflammgeräte eingesetzt werden. Die Gaspatronen reichen aber oft nicht weit und sind recht teuer. Im Übrigen ist die Arbeit zeitraubend. Wesentlich wirkungsvoller und schneller arbeiten die Infrarot-Abflammgeräte professioneller Gartenbaubetriebe. Ob sich der Aufwand für etwas Unkraut auf Wegen und Plätzen lohnt, ist eine andere Frage.

Unkraut

Unkraut wächst fast überall und oft üppig, ist aber nicht nur lästig. Unkraut kann auch eine Delikatesse und Futter für Nützlinge sein. Ob eine Pflanze zum Unkraut zählt, hängt oft vom Garten und der Ansicht des Gärtners ab.
Problematisch sind Unkräuter, die sich durch verzweigte Wurzelsysteme, Rhizome und Ausläufer verbreiten, etwa Winden, Brennnesseln, Löwenzahn, Schachtelhalme, Kriechender Hahnenfuss oder Quecken.

Tipps: Im Frühjahr zeitig jäten. Jätstecher und Pendelhacke für Wege sind gute Werkzeuge. Gehölzsämlinge rechtzeitig entfernen, das erspart spätere Mühen, denn viele Bäume versamen heftig. Ein wilder Gartenbereich, in dem Unkraut gedeihen darf, kann eine Bereicherung sein. Einige Kräuter kann man essen.

Beachten Sie: Herbizide dürfen auf Wegen, Plätzen, Terrassen und Dächern seit 2001 nicht mehr angewendet werden. Unter dieses Verbot fallen auch alle biologischen Herbizide.

Problematisches «Unkraut»: Löwenzahn (Bild: Frank Vincentz)

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Pilzkrankheiten

Bekannt sind an die 10'000 verschiedene, für Pflanzen schädliche Pilze. Bei feuchtwarmer Witterung ist die Ansteckungsgefahr besonders gross. Die Sporen setzen sich auf Pflanzen fest, dringen ins Gewebe ein und entziehen Nährstoffe. Die Erkrankung ist erst sichtbar, wenn sich an der Oberfläche Fruchtkörper bilden. Für eine Behandlung ist es dann bereits zu spät. Bekannte Krankheiten sind Sternrusstau an Rosen, Falscher Mehltau an Gurken, Botrytis an Trauben, Rost an Stockrosen, Schorf an Äpfeln, Schrotschuss an Pfirsich und Kirschlorbeer, Krautfäule an Tomaten und viele mehr.

Tipps: Fragen Sie im Fachgeschäft nach resistenten Sorten; ersetzen Sie empfindliche Sorten. Ein gut gewählter Standort und eine optimale Versorgung fördern die Gesundheit der Pflanzen. Zusätzlich können Pflanzenstärkungsmittel eingesetzt werden, die ähnlich wie Dünger wirken. Sind Spuren einer Pilzkrankheit sichtbar, die befallenen Pflanzenteile wegschneiden oder die ganze Pflanze – etwa bei Stauden – zurückschneiden. Das Schnittgut wie auch das Laub im Herbst im Abfall entsorgen, damit die Sporen nicht überwintern!

Beachten Sie: Fungizide auf biologischer und chemischer Basis sind nur vorbeugend wirksam und müssen alle 10 bis 14 Tage gespritzt werden.

Sternrusstau an Rosenblättern

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Schnecken

Schnecken sind die häufigste Gartenplage. Verbreitet ist die gefrässige Spanische Wegschnecke, die kaum Fressfeinde hat und sich deshalb stark vermehrt. Immerhin putzt sie abgestorbene Pflanzenteile, tierische Abfälle und tote Artgenossen weg.

Tipps: Im Frühjahr zeitig mit der Jagd auf Kleinschnecken beginnen. Verschwenden Sie kein Bier an Schnecken und legen Sie keine Köder – das zieht sie nur an. Mit heissem Wasser übergiessen bringt einen schnellen Tod. Sie zu zerschneiden oder mit Salz zu bestreuen, bereitet dagegen qualvollere Leiden. Für kleine Gemüsegärten ist ein Schneckenzaun nützlich. Schneckenkörner mit dem Wirkstoff Eisenphosphat (Produkt Ferramol) sind im Biolandbau zugelassen. Die Schnecken hören auf zu fressen und verhungern. Die Körner schonen Nützlinge, und die Schnecken hinterlassen keine Schleimspuren. Allerdings muss man die Körner regelmässig und grossflächig streuen.

Beachten Sie: Konventionelle Schneckenkörner basieren auf dem Wirkstoff Metaldehyd, der eine starke Schleimabsonderung fördert. Die Beeinträchtigung von Nützlingen wie Vögeln oder Igeln wird kontrovers diskutiert. Hersteller geben an, dass Bitterstoffe in Körnern verhindern, dass Haustiere diese fressen.

Häufigste Gartenplage: Schnecke (Bild: Thinkstock)

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Gefrässige Raupen: Buchsbaumzünsler (Bild: StromBer)

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Buchsbaumzünsler

Die gefrässigen Raupen treten in der Schweiz seit 2007 in grosser Zahl auf (zwei bis drei Generationen pro Jahr) und fressen innert kürzester Zeit das Blattwerk eines Strauches. Im April und bei Temperaturen ab zwölf Grad beginnen sie zu fressen. Sie leben geschützt im verästelten Strauch. Es ist deshalb schwierig, sie rechtzeitig zu entdecken.

Tipps: Im Frühjahr Buchs untersuchen, vor allem im Innern. Bei langen und hohen Hecken sollte man Profis beauftragen, die über entsprechende Kenntnis und Ausrüstung verfügen. Man kann die Raupen ablesen, abspritzen oder mit dem Staubsauger absaugen und entsorgen. Bei Raupen in einem frühen Stadium erzielt das biologische Produkt «Delfin» mit dem Bacillus thuringiensis gute Erfolge; es hat keine Nebenwirkungen. Verschiedene chemische Produkte enthalten die Wirkstoffe Thiacloprid und Pyrethrin.

Beachten Sie: Carbosulfan (das einzige in der Schweiz erhältliche Produkt mit diesem Wirkstoff heisst Marshal) ist für die Bekämpfung des Buchsbaumzünslers seit 2012 nicht mehr zugelassen. Bei fehlenden Kenntnissen und Vorsichtsmassnahmen wird von Produkten des Profisortiments abgeraten.

Gefurchter Dickmaulrüssler (Bild: Denny Bruck)

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Gefurchter Dickmaulrüssler

Die Larven fressen Wurzeln und lassen Pflanzen sterben. Frassspuren der Käfer zeigen sich in Form halbrunder Buchten an den Blättern. Manchmal werden Larven mit Topfpflanzen eingekauft. 

Tipps: Zwischen Mitte April und Anfang Juni Pflanzen auf Frassspuren untersuchen. Pflanzenballen vor dem Kauf anschauen. Fadenwürmer, sogenannte Nematoden der Gattung Heterorhabditis megidis, parasitieren die Larven. Sie hören auf zu fressen und sterben. Die winzigen Nematoden gibt man in Wasser, mit dem man grossflächig giesst. Die Flächen für rund zwei Wochen feuchthalten. Die Biomethode schont Boden und Lebewesen.

Beachten Sie: Die chemischen Wirkstoffe Carbosulfan (Produkt Marshal) und Thiametoxam (Actara) sind umstritten. Mit Carbosulfan darf eine Fläche nur alle zwei Jahre behandelt werden. Seit 2012 ist es in der Schweiz nicht mehr erlaubt. Thiametoxam-Granulat darf nur in Töpfe und Kübel. Spritzen darf man den Stoff zweimal im Jahr. Das stark umweltgefährliche Gift ist vor allem für Bienen und Wasserorganismen schädlich.

Gefahrensymbole auf Produkten erkennen

Mittlerweile ist die Schweiz von den orangefarbenen Gefahrensymbolen zur weltweit gültigen GHS-Kennzeichnung (Globally Harmonized System) übergegangen. Informieren Sie sich unter den folgenden Links über die neuen Kennzeichnungen:

Das Gefahrensymbol «gewässergefährdend» kennzeichnet Produkte, die Wasserorganismen wie Fische, Wasserinsekten und Wasserpflanzen schädigen können.

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