Das Onlineportal booking.com bringt die hiesige Hotelleriebranche je länger je mehr in Bedrängnis. Nun soll dem Marktriesen auf Bundesebene Einhalt geboten werden: 20 Ständeräte unterstützen parteiübergreifend eine neue Motion von CVP-Ständerat Pirmin Bischof. Diese fordert, dass Knebelverträge von Online-Buchungsplattformen gesetzlich verboten werden.

Die Teilnahmebedingungen, die booking.com seinen Schweizer Hotelpartnern vorschreibt, sind streng. Unter anderem gilt:

 

  • Es ist Hotels verboten, auf ihren eigenen Websites billigere Zimmerpreise anzubieten als auf der Online-Plattform.
     
  • Hoteliers dürfen ihre letzten verfügbaren Zimmer nicht für die eigenen Verkaufskanäle aufsparen, sie müssen sie auch auf der Online-Plattform offerieren.

Eine weitere von booking.com verlangte Regelung wurde vergangenen Herbst von der Wettbewerbskommission (Weko) untersagt: So wollte das Onlineportal ebenfalls vorschreiben, dass Hotels bei keiner Konkurrenzplattform günstigere Tarife anbieten dürfen.

Wer zahlt, steht zuoberst

Anlass zu Diskussionen liefert regelmässig auch das Ranking von booking.com. Dieses entsteht nämlich nicht nur aufgrund von Gästebewertungen, sondern wird ebenfalls über die Höhe der Kommissionen gesteuert, die Hotels an das Portal abgeben. In der Regel verdient booking.com bis zu 25 Prozent an jeder Buchung. «Würde ich die Kommission eines unserer Hotels von derzeit 12 bis 15 Prozent des Zimmerpreises auf 26 Prozent erhöhen, würden wir sofort von Rang 17 auf Rang 1 aller örtlichen Hotels aufsteigen», stellte Thomas Kübli, Direktor der beiden Berner Hotels Ambassador und City, in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger fest.

Warum werden diese Knebelverträge dennoch in Kauf genommen? Innerhalb von 20 Jahren hat sich booking.com zu einem Unternehmen entwickelt, das den Markt derart dominiert, dass es sich Hoteliers schlichtwegs nicht mehr leisten können, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Vergangenes Jahr wurde jede fünfte Schweizer Hotelbuchung über eine Online-Buchungsplattform getätigt – 70 Prozent davon über booking.com.

Kritiker befürchten, dass das Portal bald so stark sein könnte, dass die Existenz der ganzen Hotelbranche davon abhängt. Deshalb sei nun der Zeitpunkt für eine staatliche Intervention gekommen.

Der Konsument gewinnt

Wenig überraschend begrüsst der Schweizer Branchenverband Hotelleriesuisse Bischofs politischen Vorstoss – und hegt berechtigte Hoffnungen auf Erfolg. Denn auch im benachbarten Ausland ist booking.com schon länger unter Druck geraten: In Deutschland und Frankreich müssen sich Hoteliers nach Beschlüssen auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene nicht mehr an die Bestpreisgarantie halten und dürfen auf verschiedenen Plattformen verschiedene Tarife anbieten, während in Österreich und Italien ähnliche Gesetzesänderungen bald in Kraft treten dürften.

Eigentlicher Gewinner des ganzen Hickhacks ist der Konsument – und zwar schon jetzt. Wendet man sich derzeit mit dem Zimmerpreis von booking.com direkt per E-Mail oder telefonisch beim gewünschten Hotel, besteht eine gute Chance, ohne allzu viel Aufwand und Risiko noch günstiger buchen zu können. Da Hotels einen Teil der dadurch ausbleibenden Kommission an booking.com einsparen, sind sie oft gewillt, dem Kunden dafür einen zusätzlichen Rabatt zu gewähren. So ergab eine Stichprobe des Beobachters bei 16 zufällig ausgewählten Hotels in Spanien, Italien, Griechenland und Kroatien, dass fast jedes zweite bereit war, den Preis von booking.com um 10 bis 20 Prozent zu senken.

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Wird die von den Politikern angestrebte gesetzliche Lösung durchgesetzt, würde der Wettbewerb um niedrigere Preise zwischen existierenden Portalen, neuen Anbietern und den Hotels belebt. Mit der für die Konsumenten erfreulichen Konsequenz, dass sie in Zukunft ein Hotelzimmer zu noch besseren Konditionen buchen könnten.