Räumung

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Veröffentlicht am 22. April 2020 - 16:46 Uhr

Wer die Kündigung seiner Mietwohnung erhalten hat oder selbst gekündigt hat und nicht rechtzeitig aus der Wohnung auszieht, muss mit der Räumung der Wohnung rechnen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Zwangsräumung.

 

Vorgängig muss der Vermieter ein Begehren um Ausweisung (Exmission) bei der Schlichtungsbehörde stellen, in klaren Fällen kann er direkt ans Gericht gelangen. Wird das Ausweisungsbegehren gutgeheissen, erhält der Vermieter den Räumungs- beziehungsweise Ausweisungsbefehl. 

 

Der Vermieter darf die Wohnung daraufhin aber nicht eigenmächtig räumen. Er muss die Räumung durch die zuständige Behörde vornehmen lassen, falls der Mieter die Wohnung nicht doch noch freiwillig verlässt und leer zurücklässt. Die Ware des Mieters wird dann entweder hinterlegt, verwertet oder vernichtet. 

 

Die Gesamtkosten können schnell einmal mehrere Tausend Franken betragen. Der Vermieter hat die Kosten vorzuschiessen. Er hat aber das Recht, seine Auslagen vom Mieter zurückzuverlangen. 
 

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