Die Zürcher Justiz kennt den Geschäftsführer der Abschleppdienst Zürich GmbH mittlerweile gut. Seine Firma schleppt falsch parkierte Autos regelmässig ab und verlangt dafür Gebühren von rund 700 Franken. Wer das Auto nicht sofort abholt, soll zusätzlich 30 Franken Stellgebühren pro Tag zahlen.

Die Höhe der Gebühren allein ist schon fragwürdig. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten darum den verlangten Betrag für das abgeschleppte Fahrzeug nie bar zahlen. Denn nur wer eine Rechnung verlangt, kann die Gebühr später anfechten.

10'733 Franken Nettolohn

Die Abschleppfirma weiss das. Sie weigerte sich deshalb mehrfach, eine Rechnung auszustellen. Sie versuchte, Betroffene zu einer Barzahlung zu nötigen, wie der Beobachter bereits berichtete Abschleppdienst Zürich GmbH Neuer Name, alte Masche . Der Firmenbesitzer hatte die Vorwürfe bisher immer zurückgewiesen. Doch nun ist er gleich zweifach verurteilt worden.

Erstens hat ihn das Zürcher Obergericht im März 2022 wegen Nötigung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 10'500 Franken verurteilt, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

Das Gericht enthüllte dabei, wie lukrativ die Abschleppmasche ist. Der Verurteilte betreibt sein Geschäft seit sechs Jahren. Er hat gemäss Urteil ein Vermögen von rund einer Million Franken und zahlt sich monatlich einen Nettolohn von 10'733 Franken aus. Das Urteil betraf allerdings Handlungen unter dem alten Firmennamen Autonotruf Zürich Mehrere Strafverfahren Justiz nimmt dubiose Abschleppdienste ins Visier .

Mit Verschrottung gedroht

Doch nun zeigt ein zweites Urteil des Zürcher Bezirksgerichts, dass sich der Firmeninhaber auch unter dem neuen Namen Abschleppdienst Zürich GmbH der versuchten Nötigung schuldig gemacht hat. Die Richterin rügte den Firmenbesitzer bei der Urteilsverkündung dafür, dass er einem Betroffenen drohte, sein Auto zu verschrotten. «Da würde jeder Fahrzeuginhaber in Bedrängnis geraten», sagte die Richterin.

Das Urteil vom 8. Dezember 2022 ist inzwischen rechtskräftig, wie das Bezirksgericht bestätigt. Und es hat Folgen. Die Geldstrafe des Obergerichts wird nun fällig: Der Firmeninhaber muss die 10'500 Franken zahlen. Das Bezirksgericht brummte dem Geschäftsinhaber zudem eine neue Geldstrafe in identischer Höhe auf – bei einer Probezeit von erneut zwei Jahren.

Tipp: Verlangen Sie eine Rechnung

Bestehen Sie bei einem privaten Abschleppdienst immer auf einer Rechnung. Falls man sofortige Bezahlung verlangt: Rufen Sie die Polizei Polizei Soll ich den Vorfall melden? . Das ist ein Fall von Nötigung.

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