Verbotsschilder markieren die privaten Parkplätze der Montessori-Tagesschule Blüemlisalp in Zürich-Oerlikon. Trotzdem parkierte Christian Schmid an einem schulfreien Samstag im Dezember sein Mietauto vor dem Gebäude. Als er eine halbe Stunde später zurückkam, sollte sein Fahrzeug von der Autohilfe 24 abgeschleppt werden.

Sich seiner Schuld bewusst fragte Schmid höflich, ob er sein Auto zurückbekomme. Der Mitarbeiter des Abschleppdiensts gab ihm zwei Optionen: Entweder er bezahlt auf der Stelle 800 Franken, oder das Auto wird abgeschleppt. Für die Abholung müsste er sich dann an die Polizei wenden.

Schmid war entsetzt über den Betrag. Da schaltete der Mitarbeiter die Kamera an seiner Brust aus und bot ihm 100 Franken Rabatt. «In dem Moment war ich nur froh, das Auto wiederzuhaben. Ich wollte auf keinen Fall Ärger mit der Polizei oder der Autovermietung», sagt Schmid.

Unzulässige Forderung

Bei der Vorgehensweise der Autohilfe 24 handelt es sich um Nötigung, wie Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen zeigen. Abschleppfirmen sind verpflichtet, Betroffenen anzubieten, per Rechnung zu bezahlen. Die Autohilfe 24 wollte zum Vorfall und ihrer Arbeitsweise keine Stellung nehmen. Unbeantwortet blieb zudem die Frage, weshalb das Gespräch ohne Schmids Einwilligung aufgezeichnet wurde.

Auch über die Höhe der Unkosten lässt sich streiten. Zwar gibt es für private Firmen keine rechtlichen Vorgaben. Die Stadt Zürich verrechnet jedoch eine Abschleppgebühr von 200 Franken plus 90 Franken für die Rückgabe. Schmid zahlte hingegen 550 Franken fürs Abschleppen. Hinzu kamen 100 Franken für das Verlegen von Rollen unter den Hinterrädern und 50 Franken Wochenend-Zuschlag. Unklar ist auch, weshalb er den vollen Abschleppbetrag bezahlen musste. Gemäss Quittung hätte auch eine Leerfahrt für 300 Franken verrechnet werden können.

Eine alte Masche

Solche Abschlepptricks mit überteuerten Kosten sind im Raum Zürich nichts Neues. Für die Schule Blüemlisalp überwacht die Autohilfe 24 die Parkplätze offenbar regelmässig. Über die Zusammenarbeit wollte jedoch weder die Schule noch die Abschleppfirma Auskunft geben.

Ob Grundstückbesitzer fremde Fahrzeuge immer abschleppen lassen dürfen, ist umstritten. Verschiedene Juristen sind der Meinung, dass ein Abschleppauftrag in jedem Fall erlaubt ist. Für andere muss eine Notsituation vorliegen. Im Fall von Schmid war die Schule geschlossen, und es gab weitere freie Parkplätze vor Ort. Weshalb das Auto trotzdem in der kurzen Zeit abgeschleppt werden sollte, begründete die Autohilfe 24 nicht.

Anzeige wegen Nötigung

Das Parkieren auf privatem Grund ist verboten. «Gerät man dennoch in eine Situation wie Christian Schmid, sollte man auf einer Rechnung bestehen. Denn es ist einfacher, gar nicht erst zu bezahlen, als Geld zurückzufordern», rät Beobachter-Experte Daniel Leiser. Wenn sich die Abschleppfirma weigert, das Auto auf Rechnung herauszugeben, sollte die Polizei verständigt werden.

Auch Schmid hat sich entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten. In Absprache mit der Polizei hat er Anzeige wegen Nötigung gegen die Autohilfe 24 eingereicht.

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