Rund 92’000 Personen dürften sich letztes Jahr über ihren neu erworbenen Auto-Führerausweis gefreut haben, bei den Töfffans waren es fast 23’400. Diese müssen sich nun auf neue Regelungen im Strassenverkehr gefasst machen, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Doch auch Lernende sind von den neuen Massnahmen betroffen.

Dies sind die wichtigsten Punkte:

  • Doppelt so lange Fahrprüfung für Töfffahrer
    Wer neu einen Töff fahren will, muss sein Können an der praktischen Prüfung künftig länger unter Beweis stellen. Die Testfahrt im öffentlichen Strassenverkehr für grosse Motorräder dauert neu eine Stunde – bislang waren es nur 30 Minuten. Der Bundesrat will damit die Qualität der praktischen Fahrprüfung steigern, wie er mitteilt. Die neue Regel gilt ab März 2024. 
  • Keine doppelten Sehtests und verkehrsmedizinischen Untersuchungen mehr
    Wer schon einen Lernfahrausweis oder Führerschein hat, muss neu keinen weiteren Sehtest machen, wenn er einen Fahrausweis in einer anderen Kategorie beantragen will. Gleiches gilt, wenn eine Person bereits beruflich fährt und dafür eine Bewilligung hat: Will sie diese Erlaubnis auf weitere Kategorien ausweiten, entfallen künftig die zusätzlichen verkehrsmedizinischen Untersuchungen, die die Person schon mal hat durchführen lassen. Beides gilt ab dem 1. März 2024.
  • Papierführerausweis länger gültig
    Grundsätzlich will der Bundesrat die Fahrausweise aus Papier abschaffen. Er verlängert aber die Übergangsfrist um neun Monate. Das heisst: Der blaue Papierführerausweis kann noch bis zum 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden.
  • Ausweisentzug
    Wird der Führerschein oder der Lernfahrausweis entzogen, kann man währenddessen keine Prüfung für eine andere Fahrzeugkategorie ablegen. 
  • Neue Altersgrenze für die verkehrsmedizinische Untersuchung
    Neu müssen sich nur noch Personen ab 75 Jahren einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen, wenn sie zum ersten Mal einen Lernfahrausweis oder einen Führerschein beantragen. Das gilt sowohl für Auto- als auch Töfffahrer. Bisher verlangte das Gesetz eine solche Untersuchung bereits ab 65 Jahren. Auch diese Änderung wird im März 2024 in Kraft treten. 

Angehobene Altersgrenze ist kontrovers

Mit diesen Änderungen hat der Bundesrat demnach auch die Altersgrenze für die ärztliche Kontrolluntersuchung an diejenige der bisherigen Lenker angepasst. Diese wurde vor wenigen Jahren durch eine parlamentarische Initiative des Aargauer SVP-Nationalrats Maximilian Reimann um fünf Jahre angehoben, von 70 auf 75 Jahre. Die Befürworter argumentierten, damit senke man die Kosten und stärke die Eigenverantwortung älterer Menschen. Zudem sei die Anhebung der Altersgrenze zeitgemäss, da die Unfallrate erst ab 75 Jahren zunehme.

Damals wie heute ist die Stiftung Roadcross gegen die Alterserhöhung bei der ärztlichen Kontrolluntersuchung. Die Anpassung wirke sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Ausserdem könne sich der Gesundheitszustand älterer Menschen innerhalb kürzester Zeit stark verändern. Aus Sicht von Roadcross sei darum unverständlich, dass die Unfallprävention abgeschwächt werde.

Dass nun auch die Altersgrenze für die Kontrolluntersuchungen bei den Lernenden erhöht wurde, ändere hingegen wenig an der Situation. «Zum einen macht es Sinn, alle Senioren gleich zu behandeln. Zum anderen liegt die Anzahl Neulenker über 65 im Promillebereich», sagt der Präsident des Stiftungsrats, Willi Wismer, auf Anfrage.