Es ist zwar möglich, für Strassen in Quartieren, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss, Tempo 30 einzuführen. Allerdings dürfen Sie das nicht eigenmächtig tun. Für die Einführung einer Tempo-30-Zone schreibt das Strassenverkehrsgesetz ein amtliches Verfahren vor.

Insbesondere muss anhand eines (Kurz-)Gutachtens ermittelt werden, ob das Ziel der Verkehrsberuhigung mittels Tempobeschränkung überhaupt erreicht werden kann und ob keine negativen Auswirkungen zu befürchten sind.

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Zuständig für das Verfahren ist die Gemeinde oder der Kanton - je nachdem, ob es sich um eine Gemeinde- oder eine Kantonsstrasse handelt.

Und wenn es sich um eine Privatstrasse handelt?

Auch hier sind Sie nicht unbedingt Herr der Strasse. Sobald eine Privatstrasse der Öffentlichkeit zur Verfügung steht (etwa wegen eines Wegrechts ), handelt es sich um eine öffentliche Strasse.

Wenn allerdings nur Sie, Ihre Familie oder Besucher Ihre Strasse befahren dürfen, handelt es sich um eine eigentliche Privatstrasse. Dann dürfen Sie so viele Blumentöpfe aufstellen, wie Sie wollen. Denken Sie aber daran, dass Sie verantwortlich sind, wenn deswegen jemand zu Schaden kommt.

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Zu Verkehrsregeln existieren viele Mythen bei Fahrzeuglenkern. Der Beobachter räumt mit Unsicherheiten auf: Mitglieder informieren sich hier nicht nur über aktuelle Änderungen im Strassenverkehrsrecht, sondern sehen zum Beispiel auch im Bussenkatalog, wie hoch die Geldstrafe je nach Geschwindigkeitsüberschreitung ist.

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Quelle: Beobachter Edition