Wir nehmen unsere Katze mit in die Ferien. Im Auto hat es aber keinen Platz mehr für eine Transportbox. Darf die Katze trotzdem mit oder verstosse ich gegen irgendwelche Verkehrsvorschriften?

Es gibt keine expliziten Bestimmungen für den Transport von Haustieren in Personenwagen. Es gelten darum dieselben Vorschriften wie für jede Autoladung Strassenverkehr Auto überladen – hohe Busse? : Man darf Haustiere nur so transportieren, dass sie niemanden gefährden oder belästigen.

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Das heisst: Vor allem wenn kein Beifahrer dabei ist, sollte man sich sehr gut überlegen, ob man eine Katze wirklich im Auto in die Ferien mitnehmen will. Anders sieht es aus, wenn Sie dafür einen entsprechenden Transportbehälter verwenden. Da Sie wegen Ihres eigenen Gepäcks keinen Platz dafür haben, sollten Sie die Mitfahrenden unbedingt anweisen, die Katze während der ganzen Reise gut zu beaufsichtigen.

Es ist übrigens keine Bagatelle, wenn man Haustiere im Auto ungenügend sichert. Ganz im Gegenteil, wie der Fall eines Tierhalters zeigt, der bis vor Bundesgericht kam. Die Richter bestätigten eine Busse von 300 Franken gegen den Autofahrer, der seine Katze zwischen Lenkrad und Windschutzscheibe mitfahren liess.

Meine Labradorhündin ist sehr anhänglich und fürchtet sich im Kofferraum. Darf sie vorne mitfahren?

Das kommt darauf an. Ein Hund darf ungesichert als Beifahrer mitfahren, solange er das Sichtfeld nicht verkleinert. Er muss zudem gut erzogen sein, so dass er sich während der Fahrt benimmt. So entschied das Kantonsgericht Schwyz 2017.

Rechtlich gesehen ist es also in Ordnung, einen Hund auf dem Beifahrersitz mitzuführen. Trotzdem ist es nicht zu empfehlen. Denn auch der wohlerzogenste Hund Hundehaltung Tipps für die Anschaffung eines Hundes bleibt unberechenbar, insbesondere in Situationen, die ihm neu sind. Zudem ist ein Tier sicherer aufgehoben, wenn es in einer Box transportiert wird.

Ein weiterer Punkt: Bei einem Unfall liegt die Vermutung nahe, dass das Mitführen des Hundes die Situation negativ beeinflusste. Insofern könnte ein Gericht zum Schluss kommen, dass ein Halter das Verhalten des Hundes nicht richtig eingeschätzt hat – und damit unsorgfältig handelte. Das Argument, der Hund habe sich noch nie so benommen, wird dann nicht helfen.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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