Ja. Junglenker erhalten zwar den unbefristeten Führerausweis kurz vor Ablauf der Probezeit vom Strassenverkehrsamt automatisch zugeschickt, sofern sie die beiden vorgeschriebenen Kurse der sogenannten Zweiphasenausbildung absolviert haben – aber nur, wenn sie offiziell in der Schweiz wohnen.

Wenn jemand wegen eines längeren Auslandsaufenthalts abgemeldet ist, sind die hiesigen Ämter nicht zuständig. Die Ausstellung des definitiven «Billetts» ist dann erst nach Wiederanmeldung in der Schweiz möglich.

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Wenn der Führerausweis des Sohnes noch gültig ist, sollte er ihn schnell bei der ausländischen Zulassungsbehörde umschreiben lassen. Ob dabei eine längere Gültigkeit möglich ist, hängt vom betreffenden Landesrecht ab.

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Droht nach einem Verkehrsdelikt ein Ausweisentzug, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie am besten gegen eine Verfügung Stellung nehmen, wie lange ein Ausweisentzug dauert und was man unter Umständen tun kann, um den Führerschein vorzeitig zurückzuerhalten.