Metall, Glas oder Batterien entsorgen: kein Problem. Doch wohin mit Kaffeesatz, gekochtem Fleisch, Knochen, Käserinde? Ins grüne Kübeli oder doch in den gebührenpflichtigen Güselsack? Klar ist: Der grösste Teil des Lebensmittelabfalls fällt in den Haushalten an. 20 Prozent davon landen im Abfluss, 53 Prozent im Abfallsack.

Wenn schon Nahrungsmittelabfälle entstehen, ist es bedeutend nachhaltiger, sie wieder dem organischen Kreislauf zuzuführen. Das geschieht auf zwei Wegen: über Kompostieranlagen und in Vergärwerken.

Dünger und Strom aus Bioabfall

In Kompostieranlagen verrotten organische Abfälle auf grossen Haufen und werden zu fruchtbarer Komposterde. Die Haufen werden professionell bewirtschaftet und regelmässig umgeschichtet, so dass sehr hohe Temperaturen entstehen und die organischen Abfälle relativ schnell zerfallen. Die Komposterde verteilen Bäuerinnen auf ihren Feldern und führen ihnen so neue Nährstoffe zu, Hobbygärtner füllen damit die Blumentöpfe auf dem Balkon Garten Auf gute Erde kommt es an .

In Vergäranlagen dagegen wird der Bioabfall gehäckselt und unter Licht- und Luftabschluss vergoren. Mikroorganismen bauen ihn ab, es entsteht Biogas. Daraus lässt sich Wärme, Strom oder Treibstoff gewinnen. Und was nach dem Vergären übrig bleibt, das sogenannte Gärgut, landet als Dünger wieder in der Landwirtschaft.

Und was darf nun in den grünen Kübel (siehe auch weiter unten «Das kommt immer in den Grünabfall»)? Das hängt zunächst davon ab, ob der Inhalt später kompostiert oder vergoren wird. Es gibt allerdings verschiedene Kompostieranlagen und unterschiedliche Arten der Vergärung. Daher kann der Grünabfall-Wunschzettel von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Fleisch kann Tiere anlocken

«Auf Vergäranlagen ist am meisten erlaubt. Also üblicherweise gekochte Essensreste, etwa Pasta oder Fleisch, Knochen, sogar Felle und Horn», sagt Sibylla Hardmeier. Sie ist Fachexpertin für biogene Abfälle beim Bundesamt für Umwelt.

Auf die Kompostieranlage hingegen dürfen Rüst- und Schalenabfälle – aber keine gekochten Reste, Backabfälle und Teigreste, keine Melasse (Zuckersirup), kein Fleisch, auch manche anderen tierischen Produkte sind ausgeschlossen. Der Hauptgrund: Die Haufen werden unter freiem Himmel aufgeschichtet, und der Geruch würde wilde Tiere anziehen, die dann in die Anlage eindringen und zum Beispiel verfaultes Fleisch essen. Das wäre aus seuchenhygienischer Sicht problematisch. Am besten schaut man auf der Homepage der Gemeinde nach: Dort steht, was genau in die Grünabfuhr gehört.

Das grösste Problem ist aber nicht, wenn mal die falschen Lebensmittelabfälle im Grünabfall landen. Sondern es sind Fremdstoffe wie vergessene Biokleber, Aludosen, Glas – und insbesondere Plastik. «Die Leute werfen diese Dinge ohne Absicht oder aus Unwissen in den Bioabfall», vermutet Sibylla Hardmeier.

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Mühsames Beseitigen von Fremdstoffen

Dann wird es aufwendig für die Kompostier- und Vergärbetriebe: Sie müssen die Fremdstoffe über verschiedene Verfahren wieder aussortieren. Metalle können mit dicken Magneten herausgezogen werden. Manche Betriebe haben Entpackungsmaschinen, die zugeknotete Plastiksäcke öffnen und entfernen. Es gibt auch Maschinen, die grössere Kunststoffstücke erkennen und herausfischen können.

Kleberchen und kleine Plastikfetzen lassen sich hingegen nicht vollends aussortieren. Nicht einmal von Hand – und ohnehin gelangt der Abfall nur in wenigen Anlagen auf ein Förderband, an dem ihn Leute auseinanderpflücken und Fremdstoffe aussortieren. Solche Feinkontrollen könnten sich die wenigsten Anbieter leisten.

Alles, was nicht aussortiert werden kann, landet in der Komposterde oder im Gärgut – und damit wieder auf den Feldern und in Gärten. Dort baut sich Kunststoff nur sehr langsam ab und gelangt als Mikroplastik in Bodenorganismen und Tiere.

Sind Biosäckli für Grünabfall erlaubt?

Seit einigen Jahren kann man bioabbaubare Kunststoffsäckchen kaufen. Sie sind nicht in allen Anlagen erlaubt. Auf manchen steht zwar «biologisch abbaubar» – aber wieweit das zutrifft, hängt sehr von den Umgebungsbedingungen ab. Ob die betreffende Anlage Compobags erlaubt oder nicht, steht auf der Homepage der Gemeinde. Wenn sie erlaubt sind, dann einzig diejenigen mit dem Gittermuster drauf.

Die Biosäckli sind ohnehin eine zweischneidige Sache. Dank ihnen wird zwar mehr gesammelt – doch es gelangen oft auch mehr Fremdkörper in Anlagen, die Compobags erlauben. Das kann auch damit zusammenhängen, dass manche Leute bei ihrem Anblick offenbar denken, man könne Grünabfall in Plastiksäcken wegwerfen.

Zu viel landet noch in der Verbrennung

97 Prozent der Gemeinden in der Schweiz haben heute eine eigene Grünabfuhr. Bei vielen holt sie allerdings lediglich auf Bestellung Abfälle ab. So kommen jährlich rund 700'000 Tonnen organische Abfälle zusammen. Mit dem Biogas aus Vergärungswerken Heizen mit Biogas Ökoalternative mit einem Haken kann der jährliche Stromverbrauch von 170'000 Haushalten gedeckt werden.

In den gebührenpflichtigen Güselsäcken stecken noch immer sehr viele Bioabfälle. Das ergab zumindest die letzte Analyse des Bundesamts für Umwelt vor rund zehn Jahren: Bioabfall macht rund einen Drittel pro Sack aus.

Er liefert zwar so via Kehrichtverbrennungsanlagen ebenfalls Wärme. Bei der Vergärung könnte jedoch mehr als doppelt so viel Energie gewonnen werden, zeigt eine Untersuchung von Biomasse Suisse, dem Verband der Grüngutverarbeiter. Und wenn eine Tonne organischer Abfall in einer Biogasanlage verwertet wird, ist das ungefähr 100 Franken günstiger als bei der Entsorgung über die Verbrennung.

Tipps: Das kommt immer in den Grünabfall
  • Obst- und Gemüsereste
  • Rüstabfälle aus Küche und Garten
  • Tee- und Kaffeesud mit Filterpapier
  • zerkleinerte Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Tiermist (keine Gülle)
  • Eierschalen
  • Baum- und Strauchschnitt
  • Laub (ausser es fällt entlang stark befahrener Strassen an)
  • Gras- und Rasenschnitt
  • Fallobst
  • Baumnadeln
  • Moose
  • altes Brot
  • Hefe
  • Kerne, Schalen, Schrot
  • Saat- und Pflanzgut
  • Sand
  • Ton
  • Produkte aus faserhaltigen Materialien, etwa Geschirr und Besteck aus Kokos-, Zuckerrohr- oder Palmblattfasern
  • deutlich mit einer Kennzeichnung für biologisch abbaubare Werkstoffe (BAW) ausgewiesene, stärkebasierte Produkte, etwa Bioabfallsäcke, Beutel, Folien, Becher und Geschirr, Pflanztöpfe
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