Ausgerechnet Schulhäuser sind radioaktiv. Allein in Winterthur wurden in zehn Schulen zu hohe Konzentrationen von Radon gemessen. Das zeigt: Das radioaktive Gas ist nicht bloss im Alpenraum ein Problem, sondern auch im Mittelland. 

Das natürliche Gas kann überall im Boden auftreten. Es wird unter anderem wegen Uran im Granit freigesetzt. Radonatome sind instabil und setzen beim Zerfall Strahlung frei. Das Gas ist unsichtbar und nicht zu riechen. Das macht es heimtückisch. Es gelangt durch undichte Stellen unbemerkt aus dem Erdreich in Gebäude und über die Atmung in die Lungen. Jahr für Jahr ist Radon für rund 200 bis 300 tödliche Fälle von Lungenkrebs in der Schweiz verantwortlich. Laut neuen Studien erhöht es auch das Risiko für bösartigen Hautkrebs

Schon länger bekannt ist die erhöhte Radongefahr im Alpenraum (BE, GR, VS, TI), in Teilen des Jura und in Neuenburg. Jetzt ist Radon ein Thema für die ganze Schweiz. Zum Beispiel im Aargau. Nach Radonmessungen musste der Kanton 80 Schulhäuser und Kindergärten sanieren. Auch der Kanton Bern hatte Probleme mit den Schulanlagen: «Es ging vor allem um Räume in Untergeschossen und um provisorisch erstellte Kindergärten, die schlecht abgedichtet waren», sagt Markus Flisch vom Kantonalen Laboratorium Bern.

Heute gilt ein Grenzwert von 1000 Becquerel pro Kubikmeter. Er darf in Wohn- und Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden. Internationale Studien und Zahlen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigen aber, dass eine deutliche Verschärfung notwendig ist. Die WHO fordert einen Referenzwert von 100 Becquerel pro Kubikmeter. So weit wollen die Schweiz und andere europäische Länder aber nicht gehen. Sie streben 300 Becquerel an. Die Schweiz setzt den neuen Referenzwert am 1. Januar 2018 in Kraft. 

Das hat Folgen. Mit einem Mal gelten deutlich mehr Gebäude als gefährdet als bisher. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rechnet damit, dass der neue Referenzwert bei 100'000 Wohnhäusern überschritten wird. Das sind gut sechs Prozent aller Wohngebäude. 

Betroffene sind meist ahnungslos

Experten zweifeln diese Zahl an. Die BAG-Schätzungen seien nicht wirklich fundiert. So haben Messungen in Aargauer Schulhäusern ergeben, dass nicht bloss bei sechs, sondern bei rund 10 bis 20 Prozent aller Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Selbst wenn man von den tieferen BAG-Annahmen ausgeht, sind in der Schweiz 400'000 bis 500'000 Menschen einer inakzeptablen Strahlenbelastung ausgesetzt. 

Nur die wenigsten wissen aber, dass sie gefährdet sind. Denn nur in jedem zehnten Gebäude der Schweiz wurden Messungen vorgenommen. Man weiss zudem nicht einmal, wo bisher Radonsanierungen durchgeführt wurden. Flächendeckende Messungen und Kontrollen sieht auch die neue Strahlenschutzverordnung nicht vor. «Das wäre schon rein administrativ kaum möglich», sagt Peter Bucher, für die Radonproblematik verantwortlich beim Departement Umwelt und Energie des Kantons Luzern. 

Der Bundesrat setzt mit der neuen Verordnung deshalb vor allem bei Neu- und Umbauten an. Ab 1. Januar muss im Rahmen einer Baubewilligung die Bauherrschaft ausdrücklich auf die Radonproblematik aufmerksam gemacht werden. Die meisten Kantone und Gemeinden verlangen von der Bauherrschaft eine schriftliche Bestätigung, dass sie um das Problem weiss. 

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In der neuen Verordnung wird zudem von der Bauherrschaft verlangt, dass sie nötige «präventive bauliche Massnahmen» trifft – die genannten 300 Becquerel dürfen in Räumen nicht überschritten werden, in denen sich Menschen regelmässig mehrere Stunden pro Tag aufhalten. 

Auch Zwangsmassnahmen sind möglich. «Bleibt die Gebäudeeigentümerin oder der Gebäudeeigentümer untätig, kann der Kanton die Radonsanierung anordnen», heisst es in der Verordnung. Hausbesitzer, die nicht von sich aus aktiv werden, also weder messen noch umbauen oder neu bauen, müssen nichts unternehmen.

Zwingend vorgeschrieben ist dagegen, dass die Kantone in Schulhäusern und Kindergärten Messungen durchführen. Sie haben dann drei Jahre Zeit, Sanierungen anzuordnen, wenn der Referenzwert überschritten wird. Wie rasch und konsequent Kantone und Gemeinden handeln werden, ist derzeit offen. 

Vorgesorgt hat die Stadt Winterthur: «Die Senkung des Radon-Referenzwerts war uns bekannt. Wir haben das bei den Sanierungen berücksichtigt», sagt Stadtrat Jürg Altwegg. Falls Nachmessungen immer noch eine zu hohe Strahlendosis ergeben sollten, werde man natürlich weitere Massnahmen ergreifen, «bis der Referenzwert eingehalten wird».

«Vom Rauchen sterben viel mehr»

Zuständig für den Vollzug sind die Kantone. Doch einige melden bereits Vorbehalte an. Zum Beispiel Luzern. Der dortige Radonverantwortliche Peter Bucher bezweifelt, dass dank den angestrebten Sanierungsmassnahmen die 200 bis 300 Fälle von tödlichem Lungenkrebs vermieden werden können. «Mehr als 90 Prozent der Fälle treten statistisch gesehen in Gebäuden auf, wo der Referenzwert eingehalten ist. Zudem sterben immer noch wesentlich mehr Leute an den Folgen des Rauchens als an zu hoher Radonbelastung.» 

Der Kanton Luzern plane keine flächendeckenden Messungen und werde keine Sanierungen zwangsweise verordnen, sagt Bucher. Verharmlosen will er die Risiken durch das radioaktive Gas jedoch nicht. «Das grösste Potenzial, um Radon aus Wohnräumen zu verbannen, sehe ich in der richtigen Anwendung moderner Bautechnik.» Mit dichten Bodenplatten und einer vollständigen Abdichtung der Kellerwände gehe die Belastung insgesamt zurück.

Wie aber kann ein Liegenschaftenbesitzer abschätzen, ob sein Haus gefährdet ist? Das Bundesamt für Gesundheit will nächstes Jahr eine neue, interaktive Radonkarte veröffentlichen. «Sie wird auf Stufe Grundstück aufzeigen, wie gross die Wahrscheinlichkeit einer erhöhten Belastung ist», sagt Fabio Barazza vom BAG. 

Hauseigentümer bremsen schon

Und was können Mieter tun? «Wenn die neue Verordnung nicht eingehalten wird, liegt ein mietrechtlicher Mangel vor», sagt Ruedi Spöndlin vom Schweizerischen Mieterverband. An sich sei der Vollzug Sache der kantonalen Behörde. «Andernfalls kann der Mieter mit einer Mietzinshinterlegung Druck machen und hat Anspruch auf eine Mietzinsreduktion.»

Das könnte für Mieter jedoch teuer werden, warnt Thomas Ammann vom Hauseigentümerverband. Selbst gemäss vorsichtigen Schätzungen müssten an die 100'000 Gebäude saniert werden – das verursache Kosten von 0,5 bis 1,5 Milliarden Franken. «Problematisch wird es, wenn diese Massnahmen nicht auf die Mieten überwälzt werden können und gleichzeitig die baulichen Anforderungen rasch steigen.» 

Das könne dazu führen, dass Gebäudeeigentümer keinen Anreiz mehr haben, den technisch notwendigen Unterhalt überhaupt an die Hand zu nehmen. Sprich: Wenn die Kosten nicht der Mieter tragen muss, könnte mancher Hauseigentümer seine Liegenschaften lieber verlottern lassen, als eine Sanierung durchzuführen.

Radon: So schützen Sie sich
  • Referenzwert 2018
    Der neue Richtwert für Radon liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter Raum. Diese Zahl ist auf eine angenommene Aufenthaltsdauer von 7000 Stunden pro Jahr ausgelegt. Priorität haben daher Wohnräume und nicht Keller, wo man sich nur gelegentlich aufhält. Offizielle Informationen dazu: www.ch-radon.ch.
     
  • Womit messen
    Ein Dosimeter kostet je nach Kanton und Messstelle 70 bis 100 Franken. Im Handel sind ebenfalls Messgeräte erhältlich, ihre Resultate gelten aber gemäss Bundesamt für Gesundheit nicht als offiziell. Darum bestellt man am besten über eine der 40 anerkannten Radon-Messstellen; Liste: www.ch-radon.ch.
  • Wie messen
    Ideal sind zwei Messungen: eine erste im untersten bewohnten Geschoss, eine zweite im Keller. Wichtig ist, im Winter zu messen, und das mindestens drei Monate lang. Während der Heizperiode ist die Strahlung stärker, weil durch die Heizung Luft und Gas von unten nach oben steigen (Kamineffekt). Wenn im Sommer die Fenster häufig offen stehen, geht die Strahlung rein saisonbedingt zurück.
     
  • Bauqualität
    Bei einem sorgfältig ausgeführten Neubau ist die Radongefahr meist gebannt (Abdichtung von Fundament und Keller). Wichtig ist eine sorgfältige Ausführung auch bei Öffnungen für Verkabelungen, Rohre, Wärmepumpen et cetera. Grundsätzlich braucht jedes Gebäude, ob Alt- oder Neubau, heute ein durchdachtes Lüftungskonzept. Wer ohnehin umbaut, sollte unbedingt die Radonproblematik einbeziehen.
     
  • Sanierung
    Die fachgerechte Sanierung ist Sache geschulter Fachleute und Architekten. Bei Altbauten ist oft eine Behebung von Unterdruck im Haus sinnvoll oder ein Ableiten radonhaltiger Luft mit einem Ventilator im Bodenbereich. Nach der Sanierung sollte man eine unabhängige Nachmessung durchführen lassen.
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Tina Berg, Redaktorin
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