Die Schweiz wolle die drohende Energiekrise nicht wahrhaben. «Wir haben ein riesiges Problem.» Das sagte der Präsident von Swissgas Anfang Juli der NZZ. Es brauche nur ganz wenig, dass im Winter die Energie auch in der Schweiz knapp werde, so André Dosé. Sowohl die Industrie als auch die Haushalte seien von einem Gasmangel und von einem Strommangel bedroht. «Und es kann im nächsten Winter auch gleichzeitig ein Engpass beim Strom und beim Gas eintreten», warnte er.

Der Mann, der die Schweizer Gasversorger präsidiert, widerspricht damit den Behörden. Entgegen den Beschwichtigungen von Energieministerin Simonetta Sommaruga können sich die Haushalte gemäss André Dosé nicht in Sicherheit wiegen. Wenn eine Mangellage eintritt, kann es auch sie treffen. 

Gasheizungen gibt es in der Schweiz einige, vorab in den Städten. In Basel heizen rund 36'000 Haushalte mit Gas, in Zürich sind es rund 110'000 Haushalte, in Bern rund 33 Prozent aller Haushalte. In Luzern sind sogar 55 Prozent aller Wohngebäude auf Gas im Heizkeller angewiesen, in St. Gallen rund 39 Prozent. 

Gemäss dem offiziellen Schweizer Krisenplan sind die Haushalte beim Strom geschützt. Falls tatsächlich eine Mangellage eintritt, wird den privaten Haushalten zuletzt der Strom vorübergehend abgedreht. Beim Gas sind die Abschaltpläne für den Krisenfall weniger konkret. Doch auch hier wäre die Industrie zuerst von Kontingentierungen betroffen. 

Die Frage ist allerdings, ob sich die Realität im Winter an diese Vorgabe halten wird. In Deutschland hat der Präsident der Bundesnetzagentur bereits vor Illusionen gewarnt. Bei einer Gas-Mangellage könne der Druck in Gasleitungen in einzelnen Regionen aus physikalischen Gründen stark absinken. Wenn der Druckabfall stark sei, könnten in einer Region auf einen Schlag Hunderttausende Gasheizungen automatisch abschalten. 

«Die Schweiz muss sich auf das Schlimmste vorbereiten, um es zu verhindern.»

Peter Massny, Swissgas-Manager

Und in der Schweiz? Peter Massny ist bei Swissgas zuständig für den technischen Betrieb des Gasleitungsnetzes. Er sagt dazu: «Eine Unterdrucklage im regionalen Gasnetz ist im Krisenfall nicht auszuschliessen. Aber sie ist sehr unwahrscheinlich.» Wenn Russland nichts mehr liefere, fehlten Westeuropa und der Schweiz rund 15 Prozent Gas. Das sei die aktuellste Schätzung. «Es ist möglich, diese Menge zu kompensieren, ohne dass die Schweizer Haushalte etwas davon spüren.» 

Die Schweizer Gasversorger würden in diesem Fall versuchen, das Gas in anderen Ländern zu beschaffen. «Wenn das russische Gas von Deutschland her nicht mehr in die Schweiz fliesst, muss man es mit Gas aus Italien oder Frankreich ersetzen.» Dort seien leistungsstarke Häfen für Flüssiggas-Tanker vorhanden. In Anlehnung an den deutschen Wirtschaftsminister Robert Habeck sagt Swissgas-Manager Peter Massny: «Die Schweiz muss sich auf das Schlimmste vorbereiten, um es zu verhindern.»

Jetzt Heizungen überprüfen und warten

Der Präsident der deutschen Bundesnetzagentur rief die Konsumentinnen und Konsumenten deshalb dazu auf, bereits im Sommer zu handeln: «Meinen wichtigsten Appell richte ich an alle Haus- und Wohnungsbesitzer: Lassen Sie Ihre Gasbrennwertkessel und Ihre Heizkörper überprüfen und effizient einstellen. Eine Wartung kann den Gasverbrauch um 10 bis 15 Prozent senken. Das muss jetzt passieren und nicht erst im Herbst.» Das sagte er Anfang Juli in einem Interview mit der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung».

Der Beobachter hat zusammengetragen, was Hausbesitzerinnen und Mieter zur möglichen Energiekrise im Winter wissen sollten: 

 

Schaltet die Gasheizung des Hauses ab, wenn in der Zuleitung zu wenig Gas ist? 

Wenn die Gasleitung unter der Strasse zu wenig Druck hat, könnten einzelne Typen von Gasheizungen automatisch abschalten. Das sagt der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW).

Und: Anlagen schalten sich nicht immer automatisch wieder ein, wenn der Druck in der Leitung ausserhalb des Hauses wiederhergestellt ist. In einzelnen Fällen muss nach einer automatischen Abschaltung die Gasheizung manuell wieder in Betrieb genommen werden.

«Im schlimmsten Fall, wenn eine Gasleitung gänzlich vom Netz genommen werden muss, braucht es für die Wiederinbetriebnahme der Gasleitung und der angeschlossenen Gasheizungen qualifiziertes Personal», sagt der Fachverband der Gasversorger SVGW. Eine Fachperson, in der Regel ein Angestellter des Gasnetzbetreibers, müsse vor Ort das Wiederanfahren koordinieren. Tritt im Winter der äusserste Krisenfall ein, sind Personalengpässe also programmiert.

Der Fachverband erarbeitet derzeit Empfehlungen für das Verhalten der Gasversorger im Krisenfall. 


Soll ein Elektroöfeli angeschafft werden als Absicherung gegen eine Gasknappheit?

Die städtischen Stromversorger von Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich raten vom Kauf eines mobilen Elektroheizkörpers ab.

Die Krux dabei: Die allermeisten Wohnungen haben keine zweite Heizmöglichkeit. Selbst ein offenes Cheminée nützt kaum etwas, da die Wärme grösstenteils durch den Kamin abzieht. Fällt das Gas aus, wird es kalt.

Punktuell nützt deshalb einzig ein Elektroheizkörper oder ein Holzspeicherofen. Wer ein Elektroöfeli einsteckt, muss jedoch eine gesalzene Rechnung begleichen. In der Stadt Zürich kostet das Beheizen von 20 Quadratmetern während täglich zwölf Stunden Fr. 154.80 pro Monat. In Basel sind es Fr. 204.55. 


Kann das Elektrizitätswerk den Einsatz von Elektroöfeli verbieten? 

Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich riefe bei einer Stromknappheit die Bevölkerung dazu auf, keine Elektroheizkörper einzuschalten. Kontrollieren würde man das aber nicht, so das Elektrizitätswerk.

Das Problem: Schalten zu viele Haushalte gleichzeitig einen leistungsstarken Elektroofen ein, bricht das Netz zusammen. Der Leistungsbedarf könnte um bis zu 50 Prozent steigen, was das Netz nicht verkraften würde, heisst es bei einem kommunalen Energieversorger.

Wenn zu viele Haushalte den Wärmebedarf mit Strom decken, verschärft das folglich die Strom-Mangellage. Jede gesparte Kilowattstunde zähle deshalb, heisst es beim Elektrizitätswerk der Stadt Luzern. Auch bereits im Sommer beim Kühlen. So könnten die Speicherstände in den Stauseen hoch gehalten werden.

«Mit den Ereignissen in der Ukraine kann die Nachfrage nach Strom und Wärme nicht mehr zuverlässig abgedeckt werden», warnt man auch beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich.


Kann das Elektrizitätswerk Stromgeräte in der Wohnung ferngesteuert ausschalten? 

Ja. Mit der sogenannten Rundsteuerung können Städte wie Zürich oder Basel die Elektroboiler für das Warmwasser am Einschalten hindern. So kann das Stromnetz vor einer Überlastung zu Spitzenzeiten geschützt werden.

Mobile Elektroöfeli kann aber niemand ferngesteuert abschalten. Das ist nur bei Geräten möglich, die einen Empfänger für Rundsteuersignale haben.

Ob und welche Geräte von der Zentrale aus abgeschaltet werden können, ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Oft gehören Boiler dazu, manchmal auch Saunas, Wärmepumpen, die öffentliche Beleuchtung oder fest installierte Elektroheizungen. 


Kann eine Heizung ohne Komforteinbusse sparsamer eingestellt werden?

Der Basler Energieversorger IWB rät allen, die eine eigene Heizung haben, die Heizgrenze auf maximal 16 Grad Celsius einzustellen. Der Heizkessel soll erst anspringen, wenn es draussen 16 Grad kalt ist. «Erst ab dann lohnt es sich, die Heizung hochzufahren.»

Bei einer höheren Heizgrenze springt die Heizung bereits an kühlen Sommertagen für kurze Zeit an, wenn es frisch ist am Morgen.

Der Fachverband der Gasversorger sieht bei Gasheizungen, besonders aber bei elektrischen Wärmepumpen ein Optimierungspotenzial: «Wenn die Vorlauftemperatur der Heizung zu hoch eingestellt ist, wird Energie verschwendet.» 


Sind viele Gasheizungen falsch eingestellt?

Laut der deutschen Bundesnetzagentur sind viele Geräte, die mit Gas Heizungswasser oder Warmwasser erhitzen, «nicht gut eingestellt». «Das heisst, sie verschwenden Gas und damit natürlich auch das Geld.»

In der Schweiz sei es nicht ganz so, sagt Christos Bräunle vom Schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW). Lediglich bei älteren Gasheizungen könne es nötig sein, die Verbrennung zu optimieren.«Gerade bei sehr alten Heizsystemen kann es sich daher lohnen, die Heizung neu einstellen zu lassen – insbesondere Temperatur und Heizzeiten.»

Wer die Heizung ein Grad tiefer einstellt, spart rund sechs Prozent Gas.  


Erhalten Mieterinnen und Mieter Geld zurück, wenn die Wohnung kalt bleibt?

Die Vermieterschaft ist zuständig für das Heizen. «Sollte die Gaszufuhr ausfallen und ist es so faktisch nicht mehr möglich, die Wohnung auf die gewohnten 19 bis 21 Grad aufzuheizen, liegt mietrechtlich ein Mangel vor», stellt der Schweizerische Mieterverband klar. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Vermieterschaft nichts dafür kann, dass die Heizung ausfällt.

Die Mieter können verlangen, dass die Vermieterschaft für eine warme Wohnung sorgt. «Für die Zeit, in der es zu kalt ist, können Mieter etwas vom Mietzins zurückfordern», sagt Nicole Müller vom Beobachter-Beratungszentrum.

Wichtig ist, dass sie den Mangel sofort melden, telefonisch oder per Mail. Wenn nichts passiert, können Mieter der Vermieterschaft mit dem Musterbrief eine Frist setzen, um das Problem zu beheben, und androhen, den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen. Auf keinen Fall soll man selber die Miete reduzieren, betont Müller. Denn der Anspruch der Mieter hängt vom Einzelfall ab. 

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