Klar ist, dass Sie den verlorenen Schlüssel auf Ihre Kosten ersetzen müssen. Ob Sie allerdings zusätzlich für ein neues Türschloss oder gar eine neue Schliessanlage im Haus aufkommen müssen, hängt von den konkreten Umständen ab: Sie müssen nur dann bezahlen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der verlorene Schlüssel unrechtmässig verwendet wird.

Das wäre dann der Fall, wenn der Schlüssel eindeutig Ihrer ehemaligen Wohnung zugeordnet werden könnte. Also beispielsweise, wenn Sie den Schlüssel vor Ihrer Haustüre oder Ihre Tasche samt Ihren persönlichen Dokumenten verloren hätten.

Sie hingegen haben den Schlüssel auf einer Auslandreise verloren, zudem ist viel Zeit vergangen. Damit ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand mit diesem Schlüssel Zutritt zum Haus und zur Wohnung verschafft. Daher ist es auch nicht nötig, den Zylinder oder die Schliessanlage zu ersetzen.

3 Tipps: Schlüsselverlust

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Sie haben den Schlüssel verloren und jetzt verlangt der Vermieter, dass Sie das Schloss auswechseln. Darf er das?
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Privathaftpflichtversicherung informieren

Es ist allerdings als Mieterin an Ihnen, die Umstände des Schlüsselverlusts glaubhaft zu machen. Auch lohnt es sich, die Privathaftpflichtversicherung umgehend darüber zu informieren, dass ein Schlüssel abhandengekommen ist. Die Versicherung übernimmt nicht nur den Schaden, sofern dieser gedeckt ist, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Ansprüche des Vermieters ab.

Ganz allgemein gilt: Die Höhe des Schadens bemisst sich nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Das Schloss einer Wohnungstüre hat eine Lebensdauer von 30 Jahren. Ist der Zylinder zehnjährig und muss dieser ersetzt werden, weil der verlorene Schlüssel mit einer Adresse versehen war, muss der Mieter beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zwei Drittel der Kosten übernehmen.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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