Ja. Als Mieterin müssen Sie spätestens beim Auszug Wohnungsrückgabe Welche Schäden müssen Mieter zahlen? den sogenannten kleinen Unterhalt besorgen. Dazu gehört auch, gewisse Kleinteile zu ersetzen – zumindest, sofern der entsprechende Gegenstand im Handel erhältlich und nicht allzu teuer ist. Neben dem Duschschlauch zählen etwa auch Zahngläser, Seifenschalen, WC-Deckel, Backbleche, Glühbirnen oder Neonröhren grundsätzlich zum kleinen Unterhalt. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Gegenstand alt und seine Lebensdauer bereits abgelaufen ist.

Nicht zum kleinen Unterhalt gehören in der Regel etwa Zahnglashalter, Sonnenstoren-Gurten oder Vorhangstangen. Sie gehen zu Lasten des Vermieters – es sei denn, Sie tragen ein Verschulden daran, dass der Gegenstand kaputtging. Dann müssen Sie sich im Rahmen der restlichen Lebensdauer der Sache an den Kosten beteiligen.

3 Tipps: Kleiner Unterhalt

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Ist in Ihrer Wohnung etwas kaputt und Sie wissen nicht weiter? Wir haben 3 Tipps für Sie.
Quelle: Brightcove
Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht» bei Guider

Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten in der Wohnung Mieter selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.

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