Mieter stirbt – warum der Vermieter jetzt einen Erbschein will
Mein Mann ist verstorben. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben, die Verwaltung verlangt nun den Erbschein. Darf sie das?

Veröffentlicht am 25. Februar 2026 - 06:00 Uhr

Ja. Die Verwaltung muss wissen, wer neben Ihnen neu alles zu den Mietern zählt. Denn der Mietvertrag endet mit dem Tod eines Mieters nicht, sondern geht automatisch auf dessen Erbinnen und Erben über – und diese sind auf dem Erbschein verzeichnet.
Nur falls Sie Alleinerbin sein sollten, sind Sie auch alleinige Mieterin geworden. Falls weitere Erbinnen und Erben vorhanden sind, bilden Sie alle zusammen die Mieterschaft.
Das heisst: Sie haften jeder für sich solidarisch für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag. Oft können Sie nur gemeinsam handeln. Den Vertrag können Sie etwa nur noch gemeinsam mit allen übrigen Erben beziehungsweise Mieterinnen kündigen.
Stirbt ein Mieter, wird der Mietvertrag nicht von Gesetzes wegen aufgelöst. Wie Angehörige vorgehen können, wenn sie die Wohnung des Verstorbenen kündigen wollen, lesen Sie im Merkblatt «Tod des Mieters».
Ein neuer Mietvertrag ist zwar nicht zwingend nötig, der bestehende gilt zu den bisherigen Konditionen weiter. Doch viele wünschen sich, dass der Vertrag ausschliesslich auf jene Person lautet, die die Wohnung auch bewohnt. Sie und die übrigen Erben (beziehungsweise Mieterinnen und Mieter) können sich schriftlich an den Vermieter wenden und ihn bitten, den bestehenden Vertrag mit Ihnen allein fortzuführen. Verlangen Sie, dass der Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen auf Sie allein überschrieben wird.
Der Vermieter kann damit einverstanden sein, muss es aber nicht. Einen Anspruch darauf haben Sie also nicht. Es kommt vor, dass Verwaltungen den Nachweis über genügend finanzielle Mittel verlangen, also dass Sie sich die Miete auch allein leisten können.
Manchmal werden neue Mietverträge verschickt, hier muss man aufpassen, dass sich die Bedingungen nicht verschlechtern: insbesondere dass nicht andere Kündigungstermine gelten oder der Mietzins unbemerkt erhöht wurde. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterzeichnen.





