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  • welche Posten Vermieter gewöhnlich über die Nebenkosten abrechnen.
  • wie die Nebenkosten in neutrale und verbrauchsabhängige Kosten unterteilt sind.
  • ob und wie beliebig die Vermieterschaft Nachforderungen an die Akontozahlungen der Nebenkosten machen darf.
  • wie Mieterinnen reagieren, wenn etwas mit der Nebenkostenabrechnung nicht stimmt (inkl. Musterbrief)

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Warum bekomme ich eine Nebenkostenabrechnung?

Weil in Ihrem Mietvertrag verschiedene Positionen als Nebenkosten bezeichnet sind, die zusätzlich zum Nettomietzins zu bezahlen sind. Was allerdings nicht ausdrücklich erwähnt wird, gilt als im Nettomietzins inbegriffen. Unklare Klauseln wie «Alle Nebenkosten gehen zulasten des Mieters» oder diffuse Begriffe wie «Betriebskosten» haben keine Gültigkeit, ebenso wenig der Verweis auf allgemeine Vertragsbedingungen: Für den Mieter muss im Mietvertrag klar ersichtlich sein, welche Nebenkostenpositionen er zusätzlich zum Mietzins bezahlen muss. Andernfalls sind keine separaten Nebenkosten geschuldet.

Eine Abrechnung gibt es zudem nur, wenn im Vertrag keine Pauschalen vereinbart wurden. Durch die Pauschalen gelten die Nebenkosten nämlich als abgegolten, und es gibt nichts mehr nachzufordern.