Diese Frage kann leider nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantwortet werden.

Damit Sie für das Fällen der Bäume allenfalls zur Kasse gebeten werden können, muss Ihr Mietvertrag zunächst «Gartenarbeiten», «Umgebungsarbeiten» oder dergleichen als Nebenkosten erwähnen.

Wenn Sie diese Nebenkostenpositionen auf Abrechnung schulden – in der Regel also monatliche Akontozahlungen dafür leisten –, darf Ihnen der Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten dafür in Rechnung stellen – allerdings nur soweit sie nebenkostenfähig sind.

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Das ist beim Bäumefällen umstritten: Nach einer mieterfreundlichen Ansicht darf das Fällen von Bäumen – im Gegensatz zum regelmässigen Zurückschneiden – nie auf die Nebenkosten abgewälzt werden.

Nach vermieternaher Auffassung hingegen dürfen auch diese Kosten in Rechnung gestellt werden – ausser die Bäume mussten aus nachbarrechtlichen Gründen, wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder aufgrund von Altersschwäche gefällt werden.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Nebenkostenabrechnung»

Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Nebenkostenabrechnung» einen Überblick, welche Positionen im Mietvertrag geregelt sein sollten und erhalten Tipps zur Beanstandung der Nebenkostenabrechnung.

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