Knapp 84 Franken kosteten vor einem Jahr 100 Liter Heizöl – heute (Stand: Juni 2022) etwa 140 Franken. Ähnlich siehts beim Gas Gemeinden erhöhen Preise Wie stark darf der Preis für Gas steigen? aus: Für die Kilowattstunde zahlt man heute laut Hauseigentümerverband im Schnitt rund 13 Rappen statt 9. Insgesamt steigen 2022 die Nebenkosten für fossile Heizenergie um 38 Prozent, schätzt die Credit Suisse. Das werden auch die Mieterinnen und Mieter zu spüren bekommen.

Darf mir die Vermieterin die höheren Heizkosten verrechnen?
Die Vermieterin darf Ihnen die Heizkosten grundsätzlich nur dann in Rechnung stellen, wenn das so im Mietvertrag abgemacht ist. Andernfalls darf sie nichts fordern.
 

Im Mietvertrag steht «Heizkosten a conto». Muss ich mehr zahlen, wenn die Preise steigen?
Ja. A conto bedeutet, dass Sie monatlich einen Betrag im Voraus zahlen und der Vermieter einmal jährlich abrechnet. Wenn die Energiekosten steigen, kann es sein, dass die Akontobeiträge nicht genügen – und Sie nachzahlen müssen, wenn die Abrechnung kommt.
 

Bei meinem Mietzins sind die Heizkosten inbegriffen. Da diese steigen, soll ich neu a conto einzahlen. Kann die Vermieterin das verlangen?
Grundsätzlich ja. Die Änderung muss sie Ihnen auf dem kantonal genehmigten Formular mitteilen. Umsetzen kann die Vermieterin den Wechsel frühestens auf den nächsten Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist und einer zusätzlichen Bedenkfrist von zehn Tagen. Zudem muss sie die Anpassung klar begründen – so, dass Sie nachvollziehen können, ob die Neuerung keine verdeckte Mietzinserhöhung mit sich bringt. Denn: Wenn bisher inbegriffene Nebenkosten neu separat ausgeschieden werden sollen, reduziert sich der Nettomietzins – und zwar um den Betrag, den die Vermieterin künftig separat als Nebenkosten ausweisen will. Ihre Bruttomiete bleibt also gleich, aber die Heizkosten werden zukünftig aufgrund der effektiven Kosten abgerechnet. Tönt einfach, hat aber dennoch seine Tücken. Deshalb lohnt es sich, die Anpassung fristgerecht innert 30 Tagen bei der zuständigen Mietschlichtungsbehörde anzufechten und sie so auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen.
 

Ich zahle pauschal fürs Heizen. Muss ich wegen der steigenden Preise nachzahlen?
Nein, weil die Vermieterin nicht detailliert abrechnen darf. Sie zahlen monatlich eine fixe Nebenkostenpauschale – und das wars. Die Vermieterin kann kein Geld nachfordern, wenn sie für das Heizen mehr ausgeben musste. Aber sie kann die monatliche Pauschale erhöhen.
 

Wie kann ich prüfen, ob mir nicht zu viel verrechnet wird?
Indem Sie die Originalbelege prüfen . Die können Sie direkt beim Vermieter oder bei der Verwaltung einsehen – unabhängig davon, ob Sie die Heizkosten a conto oder pauschal übernehmen.

So beanstanden Sie die Nebenkostenabrechnung!

Etwas stimmt bei der Abrechnung der Nebenkosten nicht oder macht Sie stutzig? Mit der Mustervorlage «Beanstandung der Nebenkostenabrechnung» sehen Sie als Beobachter-Abonnent, wie Sie beim Vermieter nachhaken können.

Wann wird abgerechnet?
Wenn Sie die Heizkosten a conto übernehmen, erfolgt die Abrechnung Nebenkosten Jetzt wird abgerechnet! einmal jährlich – wenn die Heizperiode endet. Diese läuft oft von Anfang Juli bis Ende Juni. Deshalb flattern die meisten Abrechnungen ab Spätsommer ins Haus. Wer pauschal fürs Heizen zahlt, bekommt keine Abrechnung.
 

Was kann ich tun, damit ich nicht von einer horrenden Abrechnung überrascht werde?
Zunächst einmal: sparsam heizen Steigende Kosten So sparen Sie Energie – und Kohle und möglichst wenig Warmwasser verbrauchen. Ein Grad weniger Raumtemperatur macht schon etwas aus; der Energieverbrauch verringert sich um sechs Prozent. Ständig geöffnete Kippfenster verbrauchen Unmengen an Energie, lüften Sie lieber zweimal täglich fünf bis zehn Minuten. Und bitten Sie den Vermieter, die monatlichen Akontobeiträge zu erhöhen. So werden die Kosten gleichmässiger auf das Jahr verteilt – und die böse Überraschung kommt nicht erst am Ende der Heizperiode.

Buchtipp
Mietrecht
Mietrecht

Darf der Vermieter die monatlichen Beträge von sich aus erhöhen?
Ja, wenn sie die effektiven Kosten nicht mehr decken. Aber nicht von heute auf morgen, sondern erst auf den nächsten Kündigungstermin. Er muss die Erhöhung auf dem amtlichen Formular präzise und klar begründen. Das gilt für Akontobeiträge genauso wie für Pauschalen. Aber Vorsicht: Bei den pauschalen Beträgen orientiert man sich an den durchschnittlichen Kosten der letzten drei Heizperioden. Erst wenn dieser Wert höher ist als der abgemachte Betrag, kann der Vermieter ihn um die Differenz erhöhen. Wenn Sie vermuten, dass der Vermieter zu viel erhöht, können Sie die Erhöhung bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen Teures Wohnen Höhere Miete? So wird geschlichtet kostenlos anfechten.
 

Was, wenn ich die hohe Nachforderung nicht zahlen kann?
Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen, kann die Vermieterin ausserordentlich kündigen – das gilt nicht nur bei ausstehender Miete, sondern auch bei Nebenkosten. Konkret: Sie könnte Ihnen eine Frist von 30 Tagen setzen, innert der Sie die ungewöhnlich hohe Nachforderung begleichen müssen, und Ihnen sonst die Kündigung androhen.

Wenn Sie nicht termingerecht zahlen, könnte man Ihnen mit einer weiteren 30-tägigen Frist auf ein Monatsende hin kündigen. Sie könnten die Kündigung zwar anfechten und eine Erstreckung verlangen. Doch wenn die Vermieterin formal alles richtig gemacht hat, bringt das kaum einen Erfolg. Es kann auch sein, dass die Vermieterin Ihnen gewährt, etwas verspätet oder in Raten zu zahlen.

3 Tipps: Zu hohe Nebenkosten?

loading...
Hilfe, Nebenkosten! So prüfen Sie, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Mehr zu Nebenkosten bei Guider

Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Diskussionen. Bei Guider erfahren Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten im Detail, wie sie die Abrechnung mit Hilfe eines Merkblatts überprüfen können und wie sie bei Beanstandungen am besten vorgehen.

Den besten Rat – jede Woche per Mail
«Den besten Rat – jede Woche per Mail»
Norina Meyer, Redaktorin
Der Beobachter-Newsletter