Die grössten Preissprünge passieren meist dann, wenn das Namensschild an der Tür wechselt. Gewiefte Vermieter nutzen den Wechsel, um die Miete nach oben zu schrauben – ohne etwas an der Wohnung gemacht zu haben.

In der Schweiz gilt ein einfaches Prinzip: Die Miete darf dem Vermieter keinen «übersetzten Ertrag» bescheren. Er darf zwar an den Mietern verdienen, sie aber nicht ausnehmen.

Das Problem: Es gibt keine «Mietpolizei», die Mietzinse automatisch prüft. Wer sich nicht wehrt, zahlt möglicherweise Monat für Monat zu viel.

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