Es kommt darauf an, wo Sie sie platzieren wollen. Um möglichst viel Strom produzieren zu können, ist natürlich ein Ort mit wenig Schatten und optimaler Ausrichtung zur Sonne sinnvoll. Damit Sie die Sonnenstrahlen möglichst gut auffangen können, sollten diese grundsätzlich möglichst lang senkrecht auf die Panels fallen. Bei vielen Mieterinnen und Mietern kommt dafür vor allem der Balkon in Frage – umso mehr, wenn dieser südlich ausgerichtet ist.
Wenn Sie die Panels ausserhalb Ihres Balkons platzieren wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Vermieterin. Denn der Aussenbereich gehört nicht mehr zur gemieteten Wohnung. Ist die Vermieterin mit Ihrem Vorhaben einverstanden, lassen Sie sich dies am besten schriftlich bestätigen. Sie kann ihre Zustimmung aber ohne spezielle Gründe verweigern.
Wenn Sie im Innern des Balkons ein passendes Plätzchen finden, brauchen Sie keine Erlaubnis der Vermieterin – so weit zumindest der Grundsatz. Doch davon gibt es Ausnahmen. Wenn die Module äusserlich sichtbar sind und das Erscheinungsbild der Liegenschaft verändern, kommen Sie ebenfalls nicht darum herum, die Vermieterin zu fragen. Verweigern dürfte sie ihr Einverständnis auch dann, wenn die Kollektoren herunterfallen und damit jemanden schädigen könnten.
Achtung: Das alles gilt nur, solange es sich wirklich um mobile Panels handelt , die Sie auf den Boden legen oder an die Wand anlehnen können. Sobald Sie die Module fest montieren und dafür etwa in die Fassade bohren, handelt es sich um eine bauliche Veränderung im Sinne des Mietrechts. Das gilt insbesondere auch für Änderungen an der elektrischen Infrastruktur, um den erzeugten Strom einzuspeisen. Die Folge: Sie brauchen zwingend eine schriftliche Zustimmung Ihrer Vermieterin (siehe Guider-Merkblatt unten) – ansonsten droht sogar die Kündigung. Im Zweifelsfall sollte man – um auf Nummer sicher zu gehen – immer das schriftliche Einverständnis einholen.
Achten Sie auch darauf, dass keine störenden Emissionen von den Kollektoren ausgehen, wie etwa reflektierende Sonnenstrahlen. Wenn Ihr Nachbar seinen Sitzplatz nicht mehr richtig nutzen kann, weil er dauernd geblendet wird, ist Streit programmiert. Zudem lohnt es sich, vor dem Kauf abzuklären, wie viel Strom mit der gewünschten Anlage an Ihrer Lage überhaupt produziert werden kann – am besten mit Hilfe einer Expertin. Aus Sicherheitsgründen dürfen mobile Panels in der Schweiz maximal 600 Watt leisten.
Dürfen Mieterinnen die Wohnung sowie den Balkon so gestalten, wie sie wollen? Was kann passieren, wenn der Vermieter nicht einbezogen wurde? Lesen Sie als Beobachter-Abonnent mehr dazu im Merkblatt «Umbau der Wohnung durch Mieter».
1 Kommentar
Gelten die 600 Watt Obergrenze nicht eher nur bei Einspeisung, aber nicht off-grid (mit Akkus und OHNE Einspeisung)? Soviel ich weiss darf ich bei off-grid auch über 600 Watt erzeugen. Z. B. 2 Panels a 400 Watt Leistung pro Panel.