Ein Flyer im Briefkasten verspricht eine günstige Aktion, um Teppiche reinigen zu lassen. Eine 88-jährige Rentnerin aus Wallisellen greift zum Telefon. Nur eine halbe Stunde später stehen zwei Männer in ihrer Wohnung. Sie begutachten die Auslegeware und bieten ihr an, alle Stücke für einen angeblichen Spezialpreis von 6000 Franken zu säubern. Die Summe soll die Rentnerin bei der Rückgabe bar zahlen. Die Seniorin fühlt sich überrumpelt und willigt ein.

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Kurz darauf bereut die Rentnerin die Vereinbarung und vertraut sich Alban Kaufmann an, ihrem Hausverwalter. Dieser kontaktiert das Medienmagazin «Izzy». Und das Team beschliesst, dem Phänomen vertieft auf den Grund zu gehen.

Sieben versteckte Kameras in der Wohnung

Es setzt einen Lockvogel und versteckte Kameras ein, um zu testen, ob andere Firmen ähnlich vorgehen. Tatsächlich fordern die Anbieter für unnötige Zusatzarbeiten – das sogenannte Vergolden – sogar bis zu 15’705 Franken. Die Reinigerinnen behaupten vor laufender Kamera, die Teppiche erforderten eine dringende Behandlung gegen Motten, obwohl ein Experte einen Befall vorab ausgeschlossen hatte.

Als der Journalist Cedric Schild die Verantwortlichen konfrontiert, reagieren diese abweisend und drohen mit juristischen Schritten. Die Seniorin erhält ihre Teppiche schliesslich gereinigt zurück, ohne zu zahlen. Der Teppichreiniger zieht ohne das geforderte Geld ab.

Der Beobachter berichtete bereits in der Vergangenheit über ähnliche Vorfälle. «Das Thema Teppichreinigung oder Teppichreparatur ist bei uns an der Hotline ein Dauerärgernis», sagt Beobachter-Expertin Nicole Müller. Sie verweist auf das Obligationenrecht. Wer die Unerfahrenheit oder den Leichtsinn einer Person ausnutzt, um einen völlig überrissenen Preis zu vereinbaren, erfüllt den Tatbestand der Übervorteilung. Betroffene können in einem solchen Fall vom Werkvertrag zurücktreten und müssen den geforderten Wucherpreis nicht zahlen.

Tipps
  • Offerten vergleichen: Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sollten Sie mindestens zwei unabhängige Offerten einholen, um die Preise realistisch einzuschätzen.
  • Vorsicht bei Bargeld: Zahlen Sie keine hohen Summen im Voraus oder direkt an der Haustür, wenn Sie das Gegenüber nicht genau kennen und dessen Seriosität nicht feststeht.
  • Anbieter überprüfen: Suchen Sie im Internet nach Rezensionen oder besuchen Sie das Fachgeschäft vor Ort, um zu klären, wie heikle Stoffe gereinigt werden.
  • Direkt kontrollieren: Prüfen Sie die Ware sofort bei der Übergabe vor Ort, damit Sie allfällige Schäden oder Mängel umgehend beanstanden können.
  • Unabhängige Hilfe: Wenn der Textilreiniger einen Fehler nicht einsieht, begutachtet die Paritätische Schadenerledigungsstelle (PSE) das beschädigte Stück und gibt eine Einschätzung ab.
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