Darf die Chefin Rauchpausen verbieten?
Ich gehe während der Arbeit oft raus, um zu rauchen. Das sei gar nicht erlaubt, sagt meine Vorgesetzte. Hat sie recht?
Veröffentlicht am 9. April 2025 - 06:00 Uhr
Die Chefin kann Ihnen das Rauchen zwar nicht ganz verbieten – zumindest nicht, wenn Sie es auf dem Firmenbalkon oder sonst wo im Freien tun.
Allerdings haben Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Sie können vorschreiben, wie viele Pausen man wann machen darf. Und sie können zum Beispiel auch bestimmen, dass man fürs Rauchen ausstempeln muss – nicht aber, wenn man mit Arbeitskollegen einen Kaffee trinkt oder aufs WC geht.
Ohne besondere Regelung müssen Arbeitgeber Pausen (egal, wie lange sie sind) grundsätzlich nicht bezahlen. Viele nehmen es aber nicht so streng. Bezahlt sind die Pausen dann, wenn man sich zur Verfügung halten muss und den Arbeitsort nicht verlassen darf.
Das Arbeitsgesetz regelt, wie lange die Pausen sein müssen. Wer zum Beispiel mehr als neun Stunden arbeitet, muss mindestens eine Stunde pausieren können.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie zu Mehrarbeit verpflichtet. Oder umgekehrt: Er weist Ihnen weniger Arbeit zu, und Sie kommen auf Minusstunden. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, was rechtlich in Bezug auf die Arbeitszeit gilt und in welchen Fällen man sich wehren kann.
1 Kommentar
Gemäss neueren Entscheid darf der Arbeitgeber verlangen, dass für die WC Pause ausgestempelt werden muss. Hier im Artikel ist dies unkorrekt festgehalten.