Die Chefin kann Ihnen das Rauchen zwar nicht ganz verbieten – zumindest nicht, wenn Sie es auf dem Firmenbalkon oder sonst wo im Freien tun.

Allerdings haben Arbeitgeber ein Weisungsrecht. Sie können vorschreiben, wie viele Pausen man wann machen darf. Und sie können zum Beispiel auch bestimmen, dass man fürs Rauchen ausstempeln muss – nicht aber, wenn man mit Arbeitskollegen einen Kaffee trinkt oder aufs WC geht.

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Ohne besondere Regelung müssen Arbeitgeber Pausen (egal, wie lange sie sind) grundsätzlich nicht bezahlen. Viele nehmen es aber nicht so streng. Bezahlt sind die Pausen dann, wenn man sich zur Verfügung halten muss und den Arbeitsort nicht verlassen darf.

Das Arbeitsgesetz regelt, wie lange die Pausen sein müssen. Wer zum Beispiel mehr als neun Stunden arbeitet, muss mindestens eine Stunde pausieren können.

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