Wenn das Kind krank ist, können Eltern bis zu drei Tage zu Hause bleiben – und das bei vollem Lohn. So sieht es das Gesetz bei unter 15-Jährigen vor. Sinn dieser Regelung ist es, dass sich die Eltern kurzfristig um das Kind und auch um eine längerfristige Betreuung kümmern können, wenn das nötig ist. Die Arbeitgeberin kann ein Zeugnis des Kinderarztes verlangen.

Wenn das Kind so schwer krank oder verunfallt ist, dass es die Eltern zwingend braucht, reichen drei Tage nicht aus. In folgenden Fällen ist es möglich, dass Eltern einen Betreuungsurlaub beziehen:

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  • Der gesundheitliche Zustand des Kindes ist kritisch.
  • Der Krankheitsverlauf bleibt über längere Zeit ungewiss.
  • Es ist von einer bleibenden Beeinträchtigung auszugehen.
  • Das Kind könnte sterben.

Arbeitgeber müssen Eltern entgegenkommen

Der Anspruch auf Betreuungsurlaub beträgt höchstens 14 Wochen. Diese Zeit kann flexibel innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten seit Krankheitsbeginn beziehungsweise seit dem Unfall bezogen werden. Wenn beide Elternteile arbeiten, haben sie je Anspruch auf maximal sieben Wochen. Und das unabhängig davon, ob sie Voll- oder Teilzeit arbeiten. Die Eltern können den Betreuungsurlaub auch gleichzeitig beziehen. Sie müssen ihre jeweiligen Arbeitgeberinnen unverzüglich informieren, damit diese den Ausfall korrekt bei der Ausgleichskasse anmelden können. Nicht mitzureden haben die Arbeitgeberinnen bei der Frage, wie die Eltern die Betreuung untereinander aufteilen.

Während des Betreuungsurlaubs erhalten Betroffene den Lohn zu 80 Prozent. Finanziert wird dies über die Erwerbsersatzordnung (EO). Ausführliche Informationen rund um den Betreuungsurlaub finden Sie im offiziellen Merkblatt des Bundes. Der Beobachter-Ratgeber unten erläutert ausserdem, welche Rechte berufstätige Eltern gegenüber dem Arbeitgeber haben.

Hier finden Eltern Hilfe

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