Für Homeoffice-Liebhaberinnen eine schlechte Nachricht: Ab Februar zeigt Microsoft Teams automatisch an, wo sich eine Angestellte befindet. Damit soll das Zusammenarbeiten einfacher werden: Wenn sich fünf Leute in einer virtuellen Sitzung treffen, können sie sehen, ob alle im gleichen Gebäude sind, und sich vor Ort treffen. Doch es fliegt auch auf, wenn sich jemand nicht an die Büro-Präsenzzeiten hält.

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Zuerst muss der Arbeitgeber entscheiden, ob er die neue Funktion nutzen will, und sie freischalten. In einem zweiten Schritt müssen die Angestellten die Funktion für ihr Gerät aktivieren, sonst bleibt sie ausgeschaltet. Das kann kein Betrieb oder IT-Spezialist technisch erzwingen. Möglich ist auch, die Standorterkennung auf Bürozeiten zu beschränken. 

Privatsphäre darf nicht verletzt werden

Trotzdem sind viele Angestellte nicht begeistert vom neuen Spielzeug ihrer Chefinnen. Schliesslich können solche Massnahmen dazu führen, dass sie sich bei der Arbeit beobachtet oder unter Druck gesetzt fühlen. Das kann der Gesundheit schaden und die Privatsphäre sowie die Persönlichkeit verletzen. Deshalb erlaubt das Gesetz Überwachungs- oder Kontrollsysteme nur unter bestimmten Voraussetzungen. 

So dürfen sie ausschliesslich während der Arbeitszeit eingesetzt werden. Und nur zu bestimmten Zwecken. Sprich: Entscheidend ist, aus welchem Grund ein System eingeführt wird und welches Ziel damit erreicht werden soll.

Verboten sind technische Mittel laut Gesetz, wenn damit ausschliesslich oder hauptsächlich das Verhalten der Arbeitnehmer kontrolliert werden soll. Ein Betrieb darf also grundsätzlich nicht protokollieren, wie oft eine Arbeitnehmerin die Maus bewegt oder welche Websites sie besucht. 

Kontrolle ist möglich

Es gibt aber legitime Gründe für ein Überwachungs- und Kontrollsystem. Etwa die Sicherheit oder die Arbeitsorganisation oder -planung. Ein Betrieb darf kontrollieren, ob seine Angestellten die vereinbarte Leistung erbringen – schliesslich haben sie sich per Arbeitsvertrag dazu verpflichtet. Er darf auch überprüfen, ob seine Weisungen befolgt werden, etwa dass die Belegschaft 60 Prozent ihrer Arbeitszeit vor Ort arbeitet. 

Wenn das alles erfüllt ist, bleiben noch zwei Punkte: Steht das gewählte System in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel? Und, wenn es um Personendaten wie den Standort geht: Wurden die Angestellten vorgängig informiert?

Teams-Standorterkennung dürfte legitim sein

Und was ist nun mit der neuen Teams-Funktion? Wenn der Arbeitgeber damit kontrollieren will, ob sich alle an die Homeoffice-Regeln halten, ist das erlaubt. Die Angestellten sind darüber informiert, und die Funktion lässt sich auf die Arbeitszeit begrenzen.

Aber ist das neue System auch angemessen? Das müsste am Schluss ein Gericht entscheiden. Doch da einzig der Standort übermittelt wird, sind die Chancen gross, dass eine Richterin die neue Funktion durchwinken würde. 

Zum Schluss ein Tipp

Hier gilt, wie fast immer und überall: miteinander reden. Arbeitgeber erstellen am besten ein Reglement, in dem Dinge wie Homeoffice oder Kontrollsysteme klar geregelt sind. Und wenn ein Vater ein Problem hat mit der Büropräsenz, weil er sein Kind von der Krippe abholen muss: Mit der Chefin besprechen, vielleicht gibt es eine Lösung, die für beide stimmt.

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