Im Privatrecht gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Das heisst, dass sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen können.

Doch es gibt gesetzliche Vorschriften, die Angestellte schützen. Eine Entlassung kann beispielsweise nichtig sein, weil sich die Mitarbeiterin in einer Situation befindet, in der eine Kündigung nicht möglich ist.

Die Beobachter-Expertinnen und ‑Experten kennen das Gefühl der Machtlosigkeit von Gekündigten. Um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, haben sie das Tool unten mit all ihrem Wissen gefüttert. Beantworten Sie maximal drei Fragen und Sie erfahren, ob Sie etwas gegen die Entlassung unternehmen können.

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Und falls Sie Ihren Fall doch lieber mit dem Beratungsteam besprechen wollen: Wir sind bloss einen Anruf entfernt.

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Der Be-O-Mat ist ein experimentelles Format, das der Beobachter stetig weiterentwickelt. Das Tool soll Ihnen helfen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen, indem komplizierte Sachverhalte auf Ihren persönlichen Fall bezogen werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie in der Kommentarspalte ein Feedback hinterlassen oder uns Ihre Meinung dazu schreiben, ob Angestellte in der Schweiz besser vor einer Kündigung geschützt sein sollten.

Auf dieser Seite finden Sie weitere nützliche Tools des Beobachters.

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