Kommentar zum Zürcher Herzklinik-Skandal
Das System straft mutige Whistleblower ab, statt zu danken
Wer Missstände aufdeckt, verliert in der Schweiz oft seinen Job und wird diffamiert. Zwei Fälle zeigen, warum wir die Überbringer schlechter Nachrichten dringend schützen müssen.

Veröffentlicht am 16. Mai 2026 - 06:00 Uhr

Whistleblower riskieren in der Schweiz ihre Existenz – selbst wenn sie alles richtig machen.
Quelle: Getty ImagesJetzt ist es aktenkundig: Der mutige Herzchirurg André Plass, der 2021 für den Prix Courage nominiert war, hatte recht. Eine unabhängige Untersuchungskommission unter alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer stellte fest, dass es schwerwiegende Missstände an der Zürcher Herzklinik gab. 70 Patienten starben, die nicht hätten sterben müssen. Diese Missstände hatte Plass zuerst intern und ab 2020 auch extern kritisiert.
Doch zwischen dem mutigen Schritt an die Öffentlichkeit und der Genugtuung, recht gehabt zu haben, liegen sechs harte Jahre: Plass wurde nach seiner Kritik entlassen und öffentlich diskreditiert. Es brauchte sage und schreibe drei Untersuchungen, bis ihm die Spitalleitung nun dankt und eine Wiedergutmachung prüft. Bis heute wurde er weder offiziell rehabilitiert, noch erhielt er seinen Job zurück.
USZ-Whistleblower André Plass will seinen Fall neu aufrollen und fordert Rehabilitierung: «Die ständigen Diffamierungen haben mich nachhaltig geschädigt – beruflich, privat und als Unternehmer.»
Tierspital-Whistleblower erfuhr dasselbe Schicksal
Was Plass passierte, hat in der Schweiz System. Auch der mutige Pflegehelfer Jorge Pereira wurde entlassen, nachdem er Missstände öffentlich gemacht hatte. Pereira hatte erschreckende Zustände im Zürcher Tierspital zuerst intern und Ende 2024 im Beobachter kritisiert. Die Tierklinik wies die Kritik «in ihrer Vehemenz und Pauschalität» zurück. Dass Pereira mit seiner Kritik dafür sorgte, dass Tiere heute besser behandelt werden, hat sie nicht anerkannt. Im Gegenteil. Regierungsrätin Silvia Steiner bezeichnete Pereira 2025 in einer Sitzung des Zürcher Kantonsrats als «Maulwurf» und unterstellte ihm «Eigeninteressen».
Jetzt hat die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen Pereiras Entlassung wegen eines formellen Mangels für unrechtmässig erklärt und ihm eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen zugesprochen. Doch seine Leistung wurde nicht anerkannt, noch erhielt er eine Entschuldigung dafür, wie man ihn behandelt hatte.
Das Motto: Shoot the Messenger
Das Muster ist durchgängig: Shoot the Messenger. Whistleblower werden intern nicht ernst genommen, entlassen und verunglimpft, wenn sie ihre Kritik öffentlich machen. Als Rechtfertigung für die Kündigung gilt «eine starke Störung des Betriebsklimas in der Klinik» (Plass) oder die «Weigerung, das das Tierspital betreffende Bildmaterial auf dem Smartphone zu löschen und herauszugeben» (Pereira).
Gerichte bestrafen die Whistleblower für ihren Mut – wenn sie Rachekündigungen nicht als solche anerkennen.
Entlassen werden die Kritiker wegen ihrer Kritik und deren Folgen. Gerichte schützen diesen Mechanismus, wenn sie das nicht als Rachekündigung anerkennen. Sie verwechseln Ursache und Folge. Und bestrafen die Whistleblower für ihren Mut.
Dieser Umgang mit Whistleblowern ist kontraproduktiv. Wer Missstände feststellt, wird abgeschreckt, diese zu melden – auch intern. Der Kanton Zürich kennt zwar seit 2017 einen Stellenpool, der auch Whistleblowern eine Weiterbeschäftigung ermöglichen soll, wenn sie in guten Treuen Missstände gemeldet haben. Diese Möglichkeit wurde aber noch nie genutzt.
Der Kanton Zürich und die meisten anderen Kantone sollten die Regelung des Bundes einführen: Die Bundesverwaltung schreibt in ihrem Personalrecht seit 2011 vor, dass Hinweisgeber beruflich nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in guten Treuen Missstände melden.
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- Urteil des Bundesgerichts vom 31. März 2022: 8C_32/2022
- Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts vom 11. November 2021
- Rekurskommission der Zürcher Hochschulen, Beschluss vom 11. Dezember 2025




