Nein. Angestellte haben zwar eine Treuepflicht. Das bedeutet, dass sie sich loyal verhalten und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers in guten Treuen wahren müssen. Dazu gehört auch Geheimhaltungspflicht: Arbeitnehmerinnen dürfen nicht über Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse sowie über Informationen reden, die der Arbeitgeber zu Recht geheim halten will.

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Wer diese Pflicht zur Geheimhaltung verletzt und geheime Dinge ausplaudert, dem drohen schwere Sanktionen. Das Mildeste wäre eine Verwarnung, in schweren Fällen ist aber sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wenn durch die Treuepflichtverletzung dem Arbeitgeber ein konkreter Schaden entstanden ist, kann er zusätzlich Schadenersatz fordern.

Das Bundesgericht hat aber entschieden, dass Löhne nicht unter die Geschäftsgeheimnisse fallen. Sie dürfen deshalb mit Ihren Kolleginnen und Kollegen darüber reden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 17. Oktober 2024 veröffentlicht.

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