Natürlich kann man in einem ersten Schritt mit dem Chef reden. Vorsicht, wenn er an die Solidarität appelliert: nicht einlullen lassen. Man sollte sich auf gar keinen Fall vertrösten lassen oder – noch schlimmer – ihm Geld ausleihen. Besser ist es, rasch auf die schriftliche Ebene zu wechseln und die erste Mahnung für den offenen Lohn zu schicken, mit einer kurzen Frist (siehe Musterbrief).

Wenn der Arbeitgeber trotzdem das Gehalt nicht zahlt, dann besteht die Möglichkeit, eine Sicherheit für den aktuellen und den zukünftigen Lohn zu verlangen in Form einer Bankgarantie oder eines Wertschriftendepots. Wer nur einen Teil des Lohns bekommt, sollte sofort reklamieren. Wer zu tiefen Lohn dreimal entgegennimmt, akzeptiert ihn damit und verzichtet auf die Differenz. Auch eine gute Option: Betreibung einleiten.

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Hartnäckig bleiben

Solange die Firma die offenen Lohnforderungen nicht begleicht, können Angestellte die Arbeit verweigern. Das müssen sie vorher ankündigen und eine kurze Frist setzen (siehe Musterbrief). Falls der Betrieb offensichtlich gar kein Geld mehr hat, kann man zusätzlich eine Sicherheit verlangen – und dafür ebenfalls eine Frist setzen. Und gleichzeitig ankündigen, dass man andernfalls nach Ablauf der Frist das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt und den Lohn für die Kündigungsfrist fordert.

Rechtsratgeber
Mustervorlagen zu «Ausstehender Lohn»

Hat der Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt, sollte man umgehend reagieren und ihm eine kurze Frist setzen. Beobachter-Mitglieder sehen mit dem Musterbrief «1. Mahnung bei ausstehendem Lohn», wie sie das Schreiben aufsetzen können. Dauert der Lohnausstand länger, können Sie mit der Mustervorlage «Arbeitsniederlegung wegen ausstehendem Lohn» weiter Druck ausüben.

Wenn die Arbeitgeberin Konkurs geht – oder das nicht möglich ist, weil nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind – können Angestellte eine Insolvenzentschädigung verlangen. Das gilt auch, wenn Angestellte den Lohn betrieben und das Pfändungsbegehren gestellt haben. Die Arbeitslosenversicherung zahlt eine Entschädigung für offene Lohnforderungen während der letzten vier Monate vor dem Konkurs. Aber nur für tatsächlich geleistete Arbeit und für Lohnansprüche, die noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden sind. Darum sollte man sich gut überlegen, ob man wirklich die Arbeit verweigern oder fristlos kündigen will, und sich lieber vorher beraten lassen.

Weitere Details, die Sie beachten sollten, finden Sie im Merkblatt unten.

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Beratung zum Arbeitsrecht
Die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrum helfen Ihnen weiter, wenn bei Ihnen der Lohn verzögert oder gar nicht ankommt.
Buchtipp
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Rechtsratgeber
Merkblatt zum ausstehenden Lohn

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt? Lesen Sie im Merkblatt «Wenn der Lohn ausbleibt», wie Sie Druck auf die Firma machen, indem Sie einen Schadenersatz inklusive Verzugszinsen fordern.

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