David Egger betreibt seit über 20 Jahren ein Einzelunternehmen für Werbebeschriftungen. Mit den Rechten und Pflichten eines Kleinstunternehmens kennt er sich aus. Umso überraschter war er, als plötzlich eine Suisa-Rechnung von 239 Franken ins Haus flatterte.

Die Genossenschaft Suisa vertritt jene, die Musik erschaffen. Sie zieht Geld bei Firmen ein, die diese Werke öffentlich nutzen. Damit stellt sie nach eigenen Angaben sicher, dass Musikschaffende für ihre Arbeit fair verdienen.

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Grundsätzlich gilt gemäss der Genossenschaft: Sobald ein Unternehmen Musik in seinen Räumlichkeiten für Kunden oder Mitarbeitende zugänglich macht, muss es eine Gebühr zahlen. Die Anzahl Mitarbeitende spielt dabei keine Rolle.

Erst musste er nicht zahlen – dann doch

Die Suisa rief deshalb auch bei Egger an. Im Telefongespräch erklärte er, wie sein Betrieb funktioniert: Seine Werkstatt habe keine Verkaufsfläche oder Kundenräume und sei nur für Familienangehörige zugänglich. Das Firmenauto nutzten ebenfalls nur seine Frau und er. Das Fazit des Telefonats: Eggers Einzelunternehmen ist nicht lizenzpflichtig. Nach dem Telefonat überprüfte die Suisa Eggers Angaben erneut, wie sie dem Unternehmer später schriftlich mitteilte. Die Genossenschaft bewertete das Fahrzeug im Nachgang doch als lizenzpflichtig und änderte ihre Meinung – Egger muss zahlen.

«Die Suisa macht einen wichtigen Job.»

David Egger, Einzelunternehmer

Egger ärgerte sich über den Tonfall

Der Unternehmer traute seinen Augen nicht: 239 Franken pro Jahr sollte der Musikkonsum im Firmenauto kosten. Als besonders befremdlich empfand Egger den Tonfall des Schreibens: Die Suisa warf ihm vor, «irreführende und nicht der Realität entsprechende Angaben» gemacht zu haben, und drohte sogar mit einer Verdoppelung des Rechnungsbetrags.

Egger will die Arbeit der Genossenschaft nicht in Frage stellen: «Die Suisa macht einen wichtigen Job», betont er im Gespräch mit dem Beobachter. Er war schlicht der Auffassung, die Lizenzpflicht betreffe nur Firmen, die öffentlich Musik abspielen – nicht Kleinstunternehmer, die im Auto Radio hören. Er hakte nach, doch am Verdikt änderte sich zunächst nichts.

Beratung mit Chatbot

Die Suisa gibt das Geld zurück

Doch als der Beobachter nachfragte, drehte sich der Wind erneut: Nun zeigte sich die Suisa einsichtig. Die Situation sei «seitens Suisa sehr unglücklich gelaufen», so die Kommunikationsabteilung der Genossenschaft. Man sei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass auch Mitarbeitende das Fahrzeug nutzen, die nicht zur Familie gehören. In diesem Fall wäre das Auto tatsächlich lizenzpflichtig gewesen. Die Suisa bedaure zudem die Tonalität des Briefes. Ein klärendes Gespräch wäre der bessere Weg gewesen.

Egger erhält nun von der Suisa das Geld zurück – die Rechnung hatte er nämlich bereits beglichen. Trotzdem bleibt er etwas ratlos zurück: Bei dem Hin und Her sei es schwer zu beurteilen, was gilt und was nicht.

Quellen
  • Korrespondenz: Briefverkehr zwischen David Egger und der Suisa
  • Rechnung: Urheberrechtsentschädigung über Fr. 239.56
  • Suisa: Gemeinsamer Tarif 3a