Jede Angestellte und jeder Angestellte möchte für ihre respektive seine Arbeit einen angemessenen Lohn. Was andere dabei verdienen, ist ein wichtiger Vergleichsmassstab. Doch 61 Prozent der Schweizer Firmen wollen keine Transparenz bieten, wenn es um die Löhne ihrer Mitarbeitenden geht, wie eine kürzlich erschienene Studie der Jobplattform «JobCloud» zeigt.

Gefragt nach dem Grund, geben 60 Prozent an, dass innerhalb des Unternehmens keine Lohntransparenz gewährleistet werden könne. Keine Saläre zu veröffentlichen, beispielsweise um eine konkrete Stelle auszuschreiben, ist für Firmen daher die logische Konsequenz, wenn man intern nicht offen kommunizieren will oder kann. Weitere 30 Prozent sprechen sich dagegen aus, weil die Gehälter der Angestellten sehr unterschiedlich sind.

3 Tipps: Lohntransparenz persönlich einfordern

Wenig Hoffnung also für die einzelne Mitarbeiterin, mehr in Sachen Lohntransparenz im Unternehmen zu erreichen? Falsch! Jeder kann selber aktiv werden, zumindest für sich persönlich. Diese drei Tipps helfen dabei, herauszufinden, ob der eigene Lohn gerecht ist und was andere verdienen:
 

  1. Mit Kollegen über den Lohn reden: Es klingt simpel, fällt aber vielen schwer. «Gehen Sie auf Ihre Arbeitskolleginnen zu und fragen Sie direkt nach», rät Beobachter-Expertin Katharina Siegrist im Ratgeber «Mehr Lohn» über Strategien bei der Lohnverhandlung. Zu wissen, was Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichem Jobprofil verdienen, hilft nicht nur, das Thema Lohntransparenz beliebt zu machen, sondern verschafft auch einen Vorteil beim nächsten Lohngespräch.

    Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten nicht verbieten, über den Lohn zu reden Über den Lohn reden Darf der Arbeitgeber das verbieten? . Dem Argument, dass die Saläre zum Geschäftsgeheimnis gehören, hat das Bundesgericht widersprochen. Dies gilt selbst dann, wenn es der Arbeitgeberin schaden könnte. Zum Beispiel, weil schlechter verdienende Kolleginnen zu Lohnforderungen ermutigt werden. Darum sollte man sich bewusst sein, dass «Lohnungleichheiten auch immer zu Frust und Neid führen können», warnt Siegrist.

     
  2. Infos zur gesetzlichen Lohnanalyse verlangen: Wer in einem Unternehmen mit über 100 Angestellten arbeitet, hat Glück. Seit 1. Juli 2020 sind diese Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung soll es sein, Lohnungleichheiten wegen des Geschlechts aufzudecken und zu bereinigen. Die Analyse muss von einer Revisionsgesellschaft oder einer Arbeitnehmervertretung überprüft werden.

    Arbeitgeber müssen ihre Angestellten über die Lohnanalyse informieren, und zwar schriftlich. Die Lohnanalyse kann Hinweise für Lohndiskriminierungen bieten.

     
  3. Gespräch mit der Chefin suchen: Sprechen Sie mit Ihrer Chefin, wenn Sie mit Ihrem Lohn unzufrieden sind oder die Löhne aus Ihrer Sicht willkürlich oder sogar diskriminierend sind. Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ist verboten. Teilen Sie Ihrer Arbeitgeberin mit, wie Sie die Situation wahrnehmen. Sie zeigen dadurch Stärke und sprechen Ihr Anliegen auf gleicher Augenhöhe an. «Kündigt die Vorgesetzte Ihnen aufgrund des Lohngesprächs, wäre die Kündigung wohl missbräuchlich Missbräuchlich oder nicht Kann der Chef einfach die Kündigung aussprechen? und könnte angefochten werden», sagt Katharina Siegrist.
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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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