Streng genommen muss man während der vertraglichen Arbeitszeit arbeiten. Und Fussball schauen, auch wenn es sehr anstrengend sein kann, zählt leider nicht als Arbeit. Aber wer weiss, vielleicht haben Sie eine nette Chefin oder einen netten Chef , der es Ihnen trotzdem ermöglichen will.

Verpflichtet sind sie aber zu nichts – setzen Sie also besser Ihr strahlendstes Fanlächeln auf und erzählen Sie, wie sehr Sie dem Spiel entgegenfiebern. Vielleicht haben Sie Glück und dürfen einfach so das Spiel schauen. Wenn Sie damit nicht auf offene Ohren stossen, können Sie vorschlagen, die Mittagspause vorzuziehen. Oder dass Sie freinehmen und die Arbeitszeit später nachholen. Wenn es für den Betrieb aber wichtig ist, dass Sie zwischen 11 und 13 Uhr arbeiten, wird daraus wohl nichts. 

Auf jeden Fall gilt: Sie müssen es zwingend mit dem Arbeitgeber besprechen. Sonst verletzen Sie den Arbeitsvertrag, und das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass man Ihnen kündigt Missbräuchlich oder nicht Kann der Chef einfach die Kündigung aussprechen? .

Ebenfalls mit der Chefin reden müssen die Angestellten, die im Büro einen Fernseher aufstellen wollen, um gemeinsam zu schauen. Wichtig dabei ist etwa, dass jene ungestört weiterarbeiten können, denen Fussball nichts sagt. Vielleicht stellt man den TV einfach in den Pausenraum.

Im Trikot zur Arbeit

Und dürfen Sie den ganzen Tag im rot-weissen Fussballtrikot herumrennen? Das hängt von Ihrem Job ab. Insbesondere wenn Sie mit Kunden Kontakt haben, kann Ihnen der Arbeitgeber neutrale Businesskleidung vorschreiben Berufsbekleidung Muss ich die Arbeitsuniform tragen? . Wenn eine Kundin etwa Fan der gegnerischen Mannschaft ist, könnte Ihr helvetisches Fanshirt vielleicht zu Irritationen führen – und das wäre schlecht fürs Geschäft. Wenn Sie aber im Hintergrund tätig sind, besteht kein Grund, das Fan-Outfit zu verbieten.

Mehr zur Arbeitszeit bei Guider

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie zu Mehrarbeit verpflichtet. Oder umgekehrt: Er weist Ihnen weniger Arbeit zu, und Sie kommen auf Minusstunden. Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten erfahren, was rechtlich in Bezug auf die Arbeitszeit gilt und in welchen Fällen man sich wehren kann.

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Nicole Müller, Ressortleiterin
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