Angestellte müssen beweisen, dass sie wirklich arbeitsunfähig sind. Das gilt ab dem ersten Abwesenheitstag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Daher empfiehlt es sich als Erstes, ein Arztzeugnis zu verlangen.

Wenn Sie begründete Zweifel an Zeugnis und Arbeitsunfähigkeit haben, können Sie den Angestellten zu Ihrem Vertrauensarzt schicken. Die Kosten dafür müssen allerdings Sie tragen. Der Vertrauensarzt äussert sich dann ebenfalls zur Arbeitsfähigkeit. Aber auch er darf Ihnen wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht verraten, auf welche Krankheit hin er den Arbeitnehmer untersucht hat.

Falls der Vertrauensarzt keine Arbeitsunfähigkeit feststellt, rate ich Ihnen, dem Arbeitnehmer einen eingeschriebenen Brief zu schicken. Darin fordern Sie ihn auf, die Arbeit unverzüglich aufzunehmen, sonst würden Sie die Lohnzahlung wegen Arbeitsverweigerung einstellen.

Falls strittig bleibt, ob der Angestellte arbeitsfähig ist oder nicht, muss letztlich ein Gericht entscheiden.

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Bei einer Krankheit oder einem Unfall haben Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Für wie lange erhält man bei Arbeitsunfähigkeit noch den Lohn? Darf der Chef einfach kündigen? Was darf man mit einem Arztzeugnis noch in der Freizeit tun? Guider gibt Beobachter-Abonnenten Antworten auf diese und weitere Fragen.

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